Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen das Maß- und Eichgesetz, wenn eine Entfernung mittels Handy ermittelt wird.
Wien. Es war eine 20-minütige Autofahrt für zehn Euro – mit einem mehr als vierjährigen gerichtlichen Nachspiel: Ein Mann hatte über die Handy-App des Fahrdienstvermittlers Uber einen Mietwagen geordert und ließ sich in Wien vom ersten in den zehnten Bezirk chauffieren. Dabei stellte er fest, dass der Fahrpreis mit dem Smartphone des Lenkers ermittelt wurde, dem im Vergleich zu einem Taxameter etwas fehlt: eine Eichung als Messgerät. War der Einsatz deshalb illegal?