Strafe gekippt

Uber-App braucht keine Eichung wie Taxameter

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Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen das Maß- und Eichgesetz, wenn eine Entfernung mittels Handy ermittelt wird.

Wien. Es war eine 20-minütige Autofahrt für zehn Euro – mit einem mehr als vierjährigen gerichtlichen Nachspiel: Ein Mann hatte über die Handy-App des Fahrdienstvermittlers Uber einen Mietwagen geordert und ließ sich in Wien vom ersten in den zehnten Bezirk chauffieren. Dabei stellte er fest, dass der Fahrpreis mit dem Smartphone des Lenkers ermittelt wurde, dem im Vergleich zu einem Taxameter etwas fehlt: eine Eichung als Messgerät. War der Einsatz deshalb illegal?

Als Vertreter der Taxi-Innung war der Passagier rein zufällig vom Fach. Anhand des Falls vom Sommer 2017 zeigte die Fachgruppe Wien für die Beförderungsgewerbe mit Pkw dem Wiener Magistrat ihren Verdacht an, das Mietwagenunternehmen habe gegen das Maß- und Eichgesetz verstoßen. Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, wo das Unternehmen seinen Sitz hatte, verhängte tatsächlich gegen den Chef der Firma eine Geldstrafe: 500 Euro, weil für die Berechnung des Fahrpreises nach Kilometern ein ungeeichtes Messgerät zur Berechnung der Länge verwendet worden sei, nämlich die Uber-App. Dabei unterliege die Verwendung eines Messgeräts im rechtsgeschäftlichen Verkehr der Eichpflicht.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich schloss sich der Einschätzung der Behörde an und wies die Beschwerde des Unternehmers ab. Weil zur Berechnung des Fahrpreises mittels Smartphone und GPS noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vorlag, ließ das Gericht aber eine Revision zu. Diese Gelegenheit ließ sich der Unternehmer (vertreten durch Anwalt Andreas Sabadello) nicht nehmen.

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