Ermittlungen

Anstiftung zum Amtsmissbrauch? WKStA will Auslieferung von Wöginger

ÖVP-Klubchef August Wöginger ist mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert.
ÖVP-Klubchef August Wöginger ist mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert.Die Presse/Clemens Fabry
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Dem ÖVP-Klubchef wird vorgeworfen, bei Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid rund um die Besetzung eines Finanzamts in Oberösterreich interveniert zu haben. Die Justiz ersucht um seine Auslieferung, Wöginger selbst stellt klar, „zu keinem Zeitpunkt" Einfluss genommen zu haben.

Ein weiterer ÖVP-Politiker ist in den Fokus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten: Klubobmann August Wöginger. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will Korruptionsvorwürfen nachgehen und hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat geschickt. Das teilte der ÖVP-Klub am Montag mit.

Es geht demnach um die Bestellung des Vorstands des Finanzamts Braunau im Jahr 2017. Wöginger betonte in einer Stellungnahme, "zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen" zu haben. Auch die WKStA bestätigte am Montagvormittag das Auslieferungsbegehren an den Nationalrat. Die Staatsanwaltschaft will wegen des Verdachts auf "Bestimmung zum Amtsmissbrauch" gegen Wöginger ermitteln.

Bürgermeister „aus parteipolitischen Motiven“ vorgereiht?

Konkret geht es bei den Vorwürfen um die Bestellung eines Bürgermeisters aus Wögingers Region zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding. Laut dem Auslieferungsersuchen, das der „Presse“ vorliegt, wird auch gegen vier Mitglieder der damaligen Begutachtungskommission ermittelt. Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, aus "parteipolitischen und somit sachfremden Motiven" den Bürgermeister als bestgeeigneten Bewerber gereiht zu haben und damit eine andere Bewerberin "aufgrund ihrer Weltanschauung" diskriminiert zu haben.

Diese hat damals übrigens die Postenbesetzung juristisch bekämpft und, wie die „Kronen Zeitung“ berichtete, Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen haben. Sie bekam unter anderem Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung wegen Diskriminierung zugesprochen.

„Der Bürgermeister schuldet dir was“

Aber zurück zu den Vorwürfen gegen den ÖVP-Klubobmann. Er soll als Abgeordneter beim damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, in der Angelegenheit interveniert und "seinem parteipolitisch motivierten Besetzungswunsch Nachdruck" verliehen haben.

Grundlage für Vorwürfe sind offenbar Chats zwischen Schmid und Wöginger. Schmid soll darin etwa um Rückruf in der Sache gefragt haben, außerdem schrieb Schmid im Frühjahr 2017 an Wöginger: "Wir haben es geschafft (...) Der Bürgermeister schuldet dir was!" Wöginger fand das "echt super", zeigte sich "total happy" und bedankte sich bei Schmid. "Kein Thema - freue mich auch dass das geklappt hat!", antwortete Schmid.

Wöginger bestreitet Vorwürfe

Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Wöginger selbst erklärte zur Postenbesetzung: "Natürlich habe ich mich gefreut, dass für die Position jemand aus meiner Region zum Zug gekommen ist". Er habe den Bürgermeister "stets für einen qualifizierten und geeigneten Kandidaten für diese Position gehalten". Einfluss genommen habe er aber nicht, "die anderen Bewerber kenne ich nicht", fügte der Klubchef hinzu.

Damit die Ermittlungen der WKStA gegen den ÖVP-Klubobmann fortgesetzt werden können, muss dessen parlamentarische Immunität als Nationalratsabgeordneter aufgehoben werden. Konkret entscheidet der Immunitätsausschuss, ob Wöginger ausgeliefert wird. Das entsprechende Begehren ist dem Ausschuss bereits zur Behandlung zugewiesen worden.

Dort werde "nach klaren juristischen Kriterien vorgegangen, um festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist", meinte Wöginger in einer schriftlichen Stellungnahme, "dem werde ich nicht vorgreifen".

Zusammenhang mit politischer Tätigkeit oder nicht?

Nun sind also die Abgeordneten am Wort. Zur Erklärung: Sie dürfen ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht.

Durch die Kommunikation zwischen Wöginger und Schmid sei es möglich, dass eine andere Bewerberin nicht zum Zug gekommen sei, hält jedenfalls die WKStA in ihrem Begehren fest. Fallbezogen würden "angesichts dieser Rechtslage Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Tat und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten August Wöginger" vorliegen. Es könne aus Sicht der WKStA "nicht von einem offensichtlichen mangelnden Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gesprochen werden."

(APA/Red.)

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