Wegen Formfehler

Land Tirol prüft Ausschluss der Grünen von Gemeinderatswahlen in Mutters

Bei den Kommunalwahlen müssen die wahlwerbenden Listen heuer erstmals zusätzlich eine Kurzbezeichnung anführen. Die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" hatten in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt. (Symbolbild)
Bei den Kommunalwahlen müssen die wahlwerbenden Listen heuer erstmals zusätzlich eine Kurzbezeichnung anführen. Die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" hatten in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt. (Symbolbild)(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wegen eines Formfehlers dürfen die Grünen nicht zu den Gemeinderatswahlen in Mutters antreten. Landesrat Tratter fordert nun eine Prüfung des Falles, der Ausschluss sei „im Ergebnis nicht zielführend“.

Der Ausschluss der Grünen von den Gemeinderatswahlen am 27. Februar in der Tiroler Gemeinde Mutters aufgrund eines Formfehlers beschäftigt nun auch die Landespolitik. Eine fehlende Kurzbezeichnung wurde durch die Gemeindewahlbehörde als "nicht behebbarer Mangel" bewertet. Wie die "Tiroler Tageszeitung" (Montagsausgabe) berichtete, veranlasste Gemeindereferent LR Johannes Tratter (ÖVP) daraufhin eine Prüfung des Falles und die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung.

Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) ist heuer erstmals bei den Kommunalwahlen bei der Einreichung der wahlwerbenden Listen zusätzlich verpflichtend eine Kurzbezeichnung anzuführen. Weil die Liste "Grüne und Unabhängige Mutters" in diesem Feld jedoch nur einen Bindestrich eingefügt hatte, wurde die Partei mit Bürgermeisterkandidatin Lisa Kundwald von der Wahl unwiderruflich ausgeschlossen.

Ausschluss „nicht zielführend"

Die gesetzlichen Grundlagen seien klar, ebenso die Tatsache, dass die Grünen einen Fehler begangen hätten, hielt Tratter fest. Er erinnerte, dass die Gemeindeabteilung mehrmals auf diese - von den Grünen auch geforderte - Änderung hingewiesen habe und zeigte sich "skeptisch", dass die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde in Mutters noch einmal zu korrigieren sei. Diese habe schließlich richtig gehandelt.

Dennoch wollte er den Fall prüfen lassen. Denn dass die Grünen von den Wahlen ausgeschlossen werden, weil sie die Kurzbezeichnung nicht angeführt hätten, wäre „im Ergebnis demokratiepolitisch alles andere als zielführend", argumentierte der Landesrat. Für ihn stand fest, dass aus dem nicht behebbaren Mangel ein beseitigbarer wird.

Grüne: Gesetz „zuungunsten der Grünen"

Zuversichtlicher zeigte sich der grüne Klubchef Gebi Mair: Er hoffte, dass die Gemeindewahlbehörde bis 9. Februar ihre Entscheidung revidieren wird. Aus seiner Sicht hätten die Mutterer Grünen "unverzüglich nach der Einreichung" am 25. Jänner auf den Formfehler aufmerksam gemacht werden müssen.

Grünen-Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha schlug in dieselbe Kerbe und warf dem Bürgermeister von Mutters und Leiter der Wahlbehörde, Hansjörg Peer, in einer Aussendung am Montag zudem vor, das Gesetz "zuungunsten der Grünen" ausgelegt und die Liste "wissentlich ins Messer" laufen gelassen zu haben. Umstritten sei außerdem, ob das Sonderzeichen "-" nicht doch ausreichend sei und alleine deshalb eine Zulassung des Wahlvorschlags richtig wäre. Es gelte jedenfalls der Grundsatz "im Zweifel für die Demokratie und nicht dagegen", argumentierte Jicha.

"Mahnende Worte an alle Beteiligten" richtete indes der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger per Aussendung am Montag. Es sei zwar "irritierend, dass wegen kleiner Formfehler, es zu derart drastischen Ergebnissen kommen kann". Der Fehler liege aber "eindeutig bei den Grünen", die Wahlbehörde habe "gar keine andere Möglichkeit, sonst laufen die Mitglieder Gefahr selbst ins strafrechtliche Visier - Stichwort Amtsmissbrauch - zu geraten", betonte Abwerzger.

(APA)

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