Wettbewerbshüter

Kartellgericht erlaubt Giphy-Übernahme durch Facebook mit Auflagen

APA/AFP/JOSH EDELSON
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Zu den Auflagen des Kartellgerichts zählen unter anderem der weitere Zugang zur Giphy-Bibliothek für Mitbewerber sowie die Unterstützung beim Aufbau eines alternativen Bibliotheks-Anbieters.

Die heimischen Wettbewerbshüter haben den Kauf des Internetdienstes Giphy durch Facebook bzw. dessen Mutterkonzern Meta unter die Lupe genommen - und nun hat das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht den Deal unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Dabei geht es unter anderem um die weitere Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Giphy-Bibliothek für Wettbewerber für die Dauer von fünf Jahren ab rechtskräftigem Abschluss aller in- und ausländischen Kartellverfahren, außerdem um die Unterstützung beim Aufbau eines alternativen Anbieters einer GIF-Bibliothek innerhalb von sieben Jahren sowie die Bestellung eines Auflagentreuhänders, der bei der Auflagen hilft und deren Einhaltung überwacht.

Diese Entscheidung kann beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht angefochten werden, so das OLG Wien am Montag in einer Aussendung. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, soll ein eigenes Verfahren klären, in welchem Umfang die Entscheidung veröffentlicht wird. Dabei werde es unter anderem um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gehen. Daher könnten derzeit keine weiteren Details der Entscheidung bekanntgegeben werden, so das Gericht. Facebook hatte die US-Plattform Giphy, eine Suchmaschine für animierte Bewegtbilder, im Jahr 2020 erworben.

(APA)

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