Wenn man immer in der Nähe sein muss, gibt es keine echte Ruhe.
Wien. Wird jemand durch einen Unfall geschädigt, hat er im Idealfall eine Familie, die sich um ihn kümmert. Um die Frage des Schadenersatzes, die der Unfallsverursacher zahlen muss, wird dann aber öfter prozessiert.
So muss man grundsätzlich pflegenden Angehörigen nichts für jene Zeit zahlen, in der sie ohnedies zu Hause sind. Also, in der sie gerade schlafen oder aber Hausarbeiten erledigen. Aber eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt nun, dass es doch Fälle geben kann, in denen auch die Nacht für Angehörige zu honorieren ist.