Arbeit

In der IT-Branche wird am häufigsten überzahlt

In der Beratung fände man immer wieder unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen, kritisiert die Gewerkschaft.

Wien. Arbeitnehmer haben derzeit richtig gute Karte: Beinahe 120.000 offene Stellen waren im Februar beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet, seit Monaten liegt dieser Wert auf Höchstständen. Viele Menschen würden sich aber zu wenig mit ihren Arbeitsverträgen auseinandersetzen, bevor sie unterschreiben, stellt die Gewerkschaft fest. Sie will Arbeitnehmer motivieren, stärker auf die Gestaltung und die Details ihres Arbeitsvertrags zu achten. Etwa die Überzahlung: Am weitesten verbreitet sind Überzahlungen in der IT-Branche, gefolgt von der Industrie und dem Handel, zeigt eine Umfrage unter Betriebsräten der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA). Wenig überraschend profitieren vor allem Führungskräfte von Überzahlungen: Bei einem Fünftel jener, die mehr verdienen als das Kollektivvertragsgehalt, liegt die Überzahlung zwischen elf und 20 Prozent, bei sechs Prozent sind es über 50 Prozent.

Aber auch All-in- und Überstundenvereinbarungen, Versetzungsklauseln, Befristungen, Widerrufs- und Änderungsvorbehalte sowie Konkurrenzklauseln würden in der Rechtsberatung immer wieder aufschlagen, heißt es seitens der Gewerkschaft. „Nur weil etwas unterschrieben wurde, muss es nicht rechtsgültig sein“, sagt die GPA-Vorsitzende, Barbara Teiber.

Überzahlungen etwa seien manchmal mit einer sogenannten Aufsaugklausel verknüpft: Künftige kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen sind damit abgegolten. Allerdings müssen solche Klauseln überschaubar sein, so die GPA. Die Höhe des Lohns beziehungsweise des Gehalts dürfe nicht über einen langen Zeitraum „eingefroren“ bleiben.

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