Ukraine-Krieg

Flüchtlinge: Schneller Zugang zu Sozialleistungen in der EU

Die EU-Kommission präsentierte Vorschläge, um den Mitgliedstaaten die Eingliederung der unter Schutzstatus stehenden ukrainischen Flüchtlinge zu erleichtern.

3,5 Millionen ukrainische Flüchtlinge haben die EU in den vergangenen vier Wochen erreicht, etwa die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. All diesen Menschen wird in der Union temporärer Schutz gewährt, der auch den unbeschränkten Zugang zu Sozialleistungen einschließt – darauf haben sich die Mitgliedstaaten bereits Anfang März geeinigt. Am gestrigen Mittwoch hat die Kommission in Brüssel Vorschläge präsentiert, um den EU-Ländern die Umsetzung dieser Richtlinie zu erleichtern.
Besondere Priorität gilt dem unbürokratischen Schulzugang. Wie in den meisten EU-Ländern wurde während der Pandemie auch in der Ukraine auf digitales Lernen umgestellt. Dieses System soll nun über den School Education Gateway – eine Online-Plattform für schulische Bildung – erreichbar sein, Laptops und Lernmaterialen wird in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll das Austauschprogramm Erasmus+ jungen Ukrainern die Möglichkeit geben, im EU-Ausland zu studieren.

Jenen Flüchtlingen, die krank oder geschwächt in der EU ankommen, wird unmittelbare Hilfe versprochen. EU-weit gibt es eine Kapazität von 10.000 Spitalsbetten für Ukrainer. Brüssel übernimmt die Kosten für Koordination und Überstellung der Patienten in einen anderen Mitgliedstaat. Ein weiterer Fokus liegt auf einem EU-weiten, niederschwelligen Impfangebot, da die Impfquote in der Ukraine mit 40 Prozent gering ist.

Die von der Kommission vorgestellten Maßnahmen sollen zudem einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt garantieren: So können Ukrainer künftig in eigener Sprache ein Kompetenzprofil bei einer EU-weiten Plattform für arbeitssuchende Drittstaatsangehörige erstellen. Auch sollen neue Leitlinien zur leichteren Anerkennung von in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikationen entwickelt werden. Essenziell ist hier freilich die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, gibt die Kommission zu bedenken. In Österreich selbst wurden bisher knapp 200.000 aus der Ukraine vertriebene Menschen gezählt. Mehr als 80 Prozent von ihnen sind bereits in andere EU-Länder weitergereist, 24.000 wurden hierzulande registriert. Die Registrierung ist notwendig, um jene Aufenthaltskarte zu erhalten, die in weiterer Folge den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Nicht notwendig ist diese Karte für den Anspruch auf Grundversorgung, auf Krankenversicherung und den Schulbesuch.

Am Montag will EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bei einem Sonderrat der EU-Innenminister über die Verteilung der Flüchtlinge reden. Die EU-Kommission wünscht sich eine „faire Lastenteilung“ innerhalb der EU und hat zu diesem Zweck eine Solidaritätsplattform eingerichtet. Dazu wurde ein Index erstellt, der die Zahl der Flüchtlinge, die noch im Land sind, und die Asylzahlen vom letzten Jahr berücksichtigt und in Relation zur Größe des Landes setzt. Nach diesen Berechnungen ist Österreich nach Polen das von den Flüchtlingen am meisten betroffene EU-Land.

(aga/ag.)

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