Pandemie

Verordnung zeigt: Corona-Tests bunkern zahlt sich aus

20220330 Ministerrat WIEN, OESTERREICH - 30. MAERZ: Sozialminister Johannes Rauch (Gruene) beim Pressefoyer nach dem Mi
20220330 Ministerrat WIEN, OESTERREICH - 30. MAERZ: Sozialminister Johannes Rauch (Gruene) beim Pressefoyer nach dem MiIMAGO/SEPA.Media
  • Drucken

Die Beschränkung der Tests tritt ab Freitag in Kraft. Doch zusätzlich zu den fünf „neuen“ PCR-Testkits darf man im April nun auch noch fünf „alte“ gratis auswerten lassen.

Elisabeth Köstinger hat am Mittwoch wieder am Ministerrat teilgenommen. Die Landwirtschaftsministerin hat sich nach ihrer Corona-Infektion freitesten können. Die Tests waren dann auch Thema im Foyer nach dem Ministerrat – aber da ging es eher um deren Einschränkung: Ab Freitag, dem 1. April, wird es nämlich nur noch ein eingeschränktes Testangebot geben, hatte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) schon vor zwei Wochen angekündigt.


Und gut 24 Stunden vor Inkrafttreten kam am späten Mittwoch Abend mehr Licht in die Einschränkung der Corona-Tests. Denn die Details regelnde Verordnung liegt nun vor. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kindergärten weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR-und fünf Antigen-Tests, allerdings können weitere bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden. Konkret legt die Verordnung vor allem fest, in welchen Bereichen weiter ohne Einschränkungen kostenlos getestet werden kann. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnern und Mitarbeitern auch Besuchern gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser.


Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pfleger und persönliche Assistenten von Behinderten. In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Nämliche Regel wie in Kindergärten wird für Flüchtlingseinrichtungen etabliert. Schließlich sind auch Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen.
Klar ist weiters, dass symptomatische Personen kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450. Allerdings gibt es seitens des Bundes keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre z.B. Wien der Meinung, symptomatische Personen sollen sich am besten über „Alles gurgelt“ testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.


Wer quasi Tests schon gebunkert hat, kann diese zumindest im April noch einlösen, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf „neuen“ PCR-Testkits können noch fünf gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden.


Wie das ganze im jeweiligen Bundesland, organisiert wird, obliegt diesem. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf Alles gurgelt zu setzen. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) meinte Mittwochabend, es gelte das Testsystem in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Sollte eine neue Virusvariante es nötig machen, könnte alles rasch wieder hochgefahren werden.

Wenn der Grüne Pass abläuft

Was tun, wenn der Grüne Pass abläuft? Die Frage stellen sich viele mit Drittimpfung, die den Urlaub planen oder auch einfach in Wien ins Lokal wollen. Eine gute Antwort gibt es nicht. Denn dafür muss vorher geklärt werden, inwiefern eine vierte Impfung nötig ist bzw. allgemein empfohlen wird. „An einer Lösung wird aktuell gearbeitet“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Sie werde „zeitnah“ vorliegen. Derzeit gibt es noch keine allgemeine Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für einen vierten Stich. Sollte es (vorerst) dabei bleiben, heißt das, dass der Grüne Pass für Dreifachgeimpfte wohl einfach automatisch verlängert wird. (APA/maf/uw)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2022)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.