NPO

Zeit für Beantragung von Corona-Hilfe für Vereine läuft ab

Elisabeth Köstinger (ÖVP)
Elisabeth Köstinger (ÖVP)APA/HELMUT FOHRINGER
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Anträge an den NPO-Fonds können nur noch bis 30. April eingebracht werden. Bisher wurden damit rund 24.000 Vereine mit über 720 Millionen Euro unterstützt.

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die Corona-Hilfen wegen schwerer Einnahmenverluste im letzten Quartal 2021 benötigen, müssen sich beeilen. Denn, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag betonten, Anträge an den sogenannten NPO-Fonds können nur noch bis 30. April eingebracht werden.

Den Fonds haben Parlament und Bundesregierung eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen - von Sport- und Kulturvereinen bis hin zu Umwelt-NGOs - sowie Einrichtungen anerkannter Glaubensgemeinschaften und Freiwillige Feuerwehren bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen. Damit wurden bisher rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt.

Anträge über das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf www.npo-fonds.at gestellt werden. Gefördert werden Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis zu höchstens 900.000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen "Struktursicherungsbeitrag" in der Höhe von fünf Prozent der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Hilfe ist ein Einnahmenentfall von mindestens zehn Prozent. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen Covid-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar.

Der NPO-Fonds ist mit insgesamt 1,075 Mrd. Euro dotiert. Anträge über das erste Quartal 2022 werden ab Juni möglich sein.

(APA)

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