Kriminalität

Leichte Diebesbeute E-Scooter, E-Bike

Jedem Zehnten wurde bereits ein E-Bike oder E-Scooter gestohlen.
Jedem Zehnten wurde bereits ein E-Bike oder E-Scooter gestohlen.(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Die Zahl der motorisierten Fahrräder und Scooter steigt und damit auch der Diebstahl. Probleme bei der Fahndung: unzureichende Kenntnisse und Vorkehrungen.

Schnell wie ein Reifenwechsler in der Formel 1. Innerhalb weniger Sekunden knackt Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ein einfaches Fahrradschloss mit einem Bolzenschneider vor anwesenden Journalisten.

Ein Bolzenschneider kann von jedem für 50 Euro leicht beschafft werden. Kaltenegger demonstriert damit, wie einfach und schnell E-Bike- und E-Scooter-Diebe Schlösser aufbrechen können.

Eine aktuelle Befragung des KFV zeigt: Jeder zehnte Besitzer eines E-Bikes oder E-Scooters war bereits von einem Diebstahl betroffen. Hochgerechnet sind das rund 93.000 E-Biker und 10.000 E-Scooter-Fahrer, die damit bereits konfrontiert waren. Und jeder Zehnte sichert sein Gefährt erst gar nicht.

Allein in der Zeit von Jänner bis Mai 2022 sind beim Bundeskriminalamt 6500 Anzeigen wegen Fahrraddiebstahls eingegangen. In derselben Zeit wurden 700 E-Bikes gestohlen und 400 E-Scooter. Bei der Frage, wo das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls abgestellt war, wurde am häufigsten der öffentliche Raum (36 Prozent) genannt – und hier ganz besonders oft der Bahnhof.

Chefinspektor Peter Seidl, stellvertretender Büroleiter für allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt, bemerkt zudem eine Änderung des Täterverhaltens: „Wir merken, dass mehr als die Hälfte der Diebstähle in Kellerabteilen und Fahrradabteilen von Wohnanlagen stattfinden und nicht mehr im öffentlichen Raum.“

„Wie Onlineshoppen“

Ein Großteil der teureren Räder und auch Scooter wird nämlich in Kellerabteilen abgestellt, und das wissen auch die Diebe, die sich darauf spezialisieren. „Zudem schauen sich die Täter aktiv nach teuren Geräten um, die leicht und schnell verwertbar sind“, sagt Seidl.

Das Abstellen in einem Fahrradraum bietet keinen ausreichenden Schutz. Das Fahrrad gehört dort noch einmal gesichert und an festen Gegenständen befestigt. Dasselbe gilt für den Scooter. „Wenn ich nur das Fahrrad am Rahmen befestige, kann es weggetragen werden“, so der Chefinspektor. Dasselbe gilt aber auch auf öffentlichen Fahrradabstellplätzen. „Für einen Dieb ist ein großer Fahrradabstellplatz wie für uns das Onlineshoppen. Der Tisch ist reichlich gedeckt“, sagt Kaltenegger.

Das richtige Schloss nutzen

Verschiedenste Schlösser können einen Diebstahl verhindern. Die Kabelschlösser gehören zu den unsichersten Schlössern. Kettenschlösser seien an sich ein sicheres Produkt, aber dennoch gehören sie mit den Kabelschlössern zu den unsichersten Methoden, um sich vor Dieben zu schützen.

Mit diesen Varianten von Schlössern versehene Gefährte werden überproportional oft gestohlen. Gleichzeitig sind diese beiden Sicherungsgeräte aber auch die beliebteste Art, das Fahrrad oder den E-Scooter abzusperren. Die beiden sichersten Schlösser sind das Faltschloss und das Bügelschloss. Die Faltschlösser gibt es dabei in verschiedenen Widerstandskategorien.

Drei Viertel dieser Fahrzeuge sind nicht versichert und nur die Hälfte der Befragten weiß, wie sie ihr Fahrrad wieder erlangen könnten. Hierbei betont der Chefinspektor die Wichtigkeit eines Fahrradpasses. Viele Bestohlene würden nur die Farbe ihres Fahrrads oder Scooters wissen, aber nicht die Fahrradnummer oder Marke, mit der die Polizei das gestohlene Produkt im Falle eines Fundes identifizieren könnte.

Die Polizei kann ein gestohlenes Fahrrad außerdem nur dann zur Fahndung ausschreiben, wenn alle Informationen (Rahmen-, Codierungs-, Registrierungs- und Akku-Nummer, Marke, Modell) vorliegen.

Mit dem Fahrradpass erhöhen sich die Chancen, das Fahrrad zurückzubekommen. Auch bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung unterstützen vorliegende Daten. Ein weiteres Mittel ist das GPS-Tracking. Seidl sagt dazu: „Es verhindert den Diebstahl vielleicht nicht, aber erhöht die Wiederauffindung und ermöglicht Schadenersatz.“

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