Grundrechte

Kontrollen an Grenze zu Slowenien rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark verurteilte das Innenministerium am 1. Juni auch zur Tragung der Verfahrenskosten.

Brüssel. Die seit dem Jahr 2017 vollzogenen Kontrollen an Österreichs Grenze zu Slowenien waren rechtswidrig, befand das Landesverwaltungsgericht Steiermark in einem am 1. Juni ergangenen Urteil, das der „Presse“ vorliegt. Dies ist die logische Folge eines Urteils des Gerichtshofs der EU (EuGH) vom 26. April, das beim Gericht in Graz um Vorabentscheidung dieser Rechtsfrage ersucht hatte. „Der gegenüber dem Beschwerdeführer geäußerte Befehl auf Herausgabe des Reisepasses im Zuge einer Grenzkontrolle unter Androhung einer strafrechtlichen Sanktion war damit ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig“, heißt es in dem Urteil (LVwG 20.3-3028/2019-20). „Der Beschwerdeführer wurde durch die Ausübung der Befehlsgewalt in seinem Grundrecht auf freien Personenverkehr als Unionsbürger verletzt.“

Das Landesverwaltungsgericht weist zudem darauf hin, „dass dem EU-Recht jedenfalls der Vorrang gegenüber nationalen Regelungen einzuräumen ist und somit diesbezügliche nationale Rechtsvorschriften nicht dem freien Personenverkehr im konkreten Fall entgegenstehen können“. Das Innenministerium hat nun die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 1659,60 Euro zu tragen.

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