Disziplinarrat verhängte Strafe, gerichtlicher Freispruch hielt nicht vor VwGH.
Wien. Die Krankenkasse versorge sie nicht mit Desinfektionsmitteln, also sollten die Patienten eine „Ordinationszutrittspauschale“ zahlen. So reagierte eine Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten im März 2020 auf den Ausbruch von Covid-19 in Österreich. Wer nicht zahlte, sollte nur gegen Privathonorar behandelt werden.
Aber darf eine Kassenärztin – die diese Medizinerin mittlerweile nicht mehr ist – Patienten abweisen, wenn sie nicht zahlen? Darum ging es in einem Disziplinarverfahren, das der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jetzt nur vorläufiges beendet hat.