"Wir starten eine Gegeninitiative": Kärntner Freiheitliche und die Bundes-FPÖ fechten in einer "gemeinsamen Aktion" die Kürzungen im Familienbereich an.
Die FPK hat am Montag die Einbringung eine Verfassungsklage gegen das in der vergangenen Woche von der Bundesregierung vorgestellte Budget 2011 angekündigt. Kernpunkt sind die Einsparungen im Familienbereich.
Ein für die Klage notwendiger Beschluss der Kärntner Landesregierung soll am Dienstag gefällt werden, ist aber nur noch Formsache: Die FPK verfügt über vier der sieben Sitze und damit über die Mehrheit. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Klage bereits vor Tagen angekündigt, sein Generalsekretär Herbert Kickl betonte dann auch am Montag, dass es sich um eine gemeinsame Aktion der Kärntner Freiheitlichen und der Bundes-FPÖ handelt.
"Massive Verletzung des Vertrauensgrundsatzes"
"Fristen wurden nicht eingehalten, es liegt außerdem eine massive Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vor", begründete der stellvertretende Klubobmann der freiheitlichen Parlamentsfraktion Martin Strutz (FPK) den Schritt. "Nachdem wieder einmal bei den Ärmsten gekürzt und bei den Großen nichts getan wurde, starten wir von Kärnten aus eine Gegeninitiative", sagte FPK-Parteichef Scheuch.
Gemeinsame Verfassungsklage der Opposition vom Tisch
Da die FPÖ in Eigenregie vorgeht, ist eine gemeinsame Verfassungsklage der Opposition (FPÖ, BZÖ, Grüne) vom Tisch. Das BZÖ hätte dafür die Stimmen von einem Drittel der Abgeordneten benötigt. Für die Freiheitlichen kam ein gemeinsames Vorgehen aber nicht infrage.
"Die Interessen der Familien sind bei uns in den besten Händen, bei Grün und Orange werden sie von Propagandanebel eingewickelt", betonte dazu Kickl. Die Freiheitlichen warnen auch davor, eine Verfassungsklage mit dem Vertrauensschutz zu begründen, wie Grüne und Orange dies offenbar planen. Mit den von der Regierung beschlossenen "Abschleifungen" stehe dieses Argument eher auf schwachen Beinen, so Kickl.
Die FPÖ wolle stattdessen über die Klage generell den Hebel gegen die Ungleichbehandlung von Familien ansetzen, so Kickl. Daher sei in Absprache mit den Freiheitlichen in Kärnten angedacht, über die Anfechtung des Budgetbegleitgesetzes hinaus auch weitere gesetzliche Ungleichbehandlungen von Familien dem VfGH zur Prüfung vorzulegen.
Auch Vorarlberg will klagen
Eine Klage beim VfGH gegen das Sparbudget und insbesondere die Einsparungen bei den Familien hat auch der Vorarlberger ÖVP-Landeshauptmann Herbert Sausgruber angekündet. Diese soll eingebracht werden, sobald das Gesetz kundgemacht ist.
(APA)