Österreich

SPÖ will "Naturgenuss" in die Verfassung schreiben

Ein markierter Stein als Wegweiser eines Wanderweges
Ein markierter Stein als Wegweiser eines Wanderweges APA/BARBARA GINDL
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In Zeiten von Sommerurlaub und Teuerung würden Menschen Erholung und Abkühlung in der Natur suchen, sagt Julia Herr. Das Problem: fehlende Seezugänge und Wanderwege.

Die Forderung nach einem Grundrecht auf „Naturgenuss in Österreich" in Verfassungsrang hat SPÖ-Umwelt- und Klimasprecherin Julia Herr am Montag gestellt. Gerade in Anbetracht der Urlaubszeit und der Teuerung würden Menschen Erholung und Abkühlung in der heimischen Natur suchen, doch während 60 Kilometer freien Wasserzugang in Wien zur Verfügung stünden, schaue es anderswo mit Seezugängen oft schlecht aus.

"Österreich hat eine wunderschöne Natur, aber die ist oft in privater Hand", sagt Herr, aber nicht nur Seeufer, sondern auch Wanderwege werden laut der Klimasprecherin zunehmend verbaut oder gesperrt. Fünf konkrete Punkte sollen dem etwas entgegensetzen, darunter auch das Recht auf freien Zugang zur Natur in der Verfassung. Eine Forderung, die bereits Ende April von der Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit den Naturfreunden und dem Alpenverein gestellt wurde.

Sicherstellung öffentlicher Seezugänge

Herr erinnerte an Zahlen der Statistik Austria, wonach ein paar Tage Urlaub im Ausland für jede vierte Person aufgrund der extremen Teuerung nicht mehr leistbar sei, "doch die Abkühlung in Badeseen in Österreich ist oft nicht so einfach möglich". Beispielsweise nur neun Prozent des Ufers des Wörthersees seien öffentlich zugänglich sind, nicht viel mehr sind es beim Attersee mit 13 Prozent.

Laut der Nationalratsabgeordneten brauche es daher eine Sicherstellung öffentlicher Seezugänge, etwa durch ein Vorkaufsrecht sowie ein Verkaufsverbot von Seegrundstücken für Länder und Gemeinden und die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel, um diese zu erwerben.

Ebenso soll im Bereich von zehn Metern zum Seeufer – mit Ausnahme von Gebäuden – eine uneingeschränkte Wegefreiheit gelten, die weder durch Zäune noch sonstige Maßnahmen versperrt oder behindert werden dürfe "So können wir nicht nur die bestehenden öffentlichen Seezugänge schützen, sondern öffentliche Uferflächen weiter ausbauen", betonte Herr.

Bundesforste im Visier

Zudem sollen die Bundesforste als Verwalter eines großen Teiles der Waldflächen in Österreich keine Grundstücke mehr verkaufen dürfen und bei Pachtverträgen den freien Zugang für die Allgemeinheit sicherstellen. "Der öffentliche Verkehr in diese Gebiete muss ausgebaut werden – damit kann der Individualverkehr gesenkt und die umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden", lautete die abschließende Forderung von Herr.

(APA)

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