Quarantäne-Aus

Infizierte Mitarbeiter der Stadt Linz müssen zuhause bleiben

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger gibt für Bediensteten der Stadt künftig strengere Maßnahmen vor, als die Regelungen des Bundes.
Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger gibt für Bediensteten der Stadt künftig strengere Maßnahmen vor, als die Regelungen des Bundes.APA/ Werner Kerschbaum
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Nach dem bundesweiten Aus für die Corona-Quarantäne, gibt die Stadt Linz bekannt, dass infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin daheim bleiben müssen.

Linz geht im Umgang mit corona-positiven Mitarbeitern einen Sonderweg: Nach dem Aus für die Quarantäne hat die Stadt am Montag beschlossen, dass Infizierte nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen dürfen. Das gelte auch für das Personal in den städtischen Kinderbetreuungs- und Altenpflege-Einrichtungen. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begründete die Entscheidung damit, dass man Kinder, Pflegebedürftige und Kolleginnen und Kollegen schützen wolle.

Die Verordnung des Bundes sieht statt der Quarantäne seit Montag nur mehr eine Verkehrsbeschränkung vor. Das bedeutet, dass man nach einem positiven Test nicht mehr abgesondert wird, sondern - so man nicht aufgrund von Symptomen krankgeschrieben ist - arbeiten gehen und eine FFP2-Maske tragen muss. Ausgenommen sind Personen, die mit Maske ihre Arbeit nicht verrichten oder aus medizinischen Gründen keine tragen können.

Home-Office oder Freistellung

Für die knapp 3.000 Mitarbeiter des Magistrats Linz gilt künftig hingegen: Wer symptomlos ist und seine Arbeit von zu Hause aus erledigen kann, muss ins Home-Office wechseln. Wo das nicht geht, wird man dienstfrei gestellt. Damit gewährleiste man den Schutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem für jene, bei denen ein dauerhaftes Arbeiten mit Maske oder im Home-Office nicht möglich sind, wie etwa in der Stadtgärtnerei, in der Straßenbetreuung oder in Kindergärten. In den städtischen Altersheimen werde ebenfalls kein infiziertes Personal eingesetzt, informierte die Stadt. Arbeiten kann man erst, wenn man sich aus der Verkehrsbeschränkung freigetestet hat. "Im Gegensatz zu bisher erhält der Magistrat für diese freiwilligen Freistellungen im Übrigen keinen Kostenersatz mehr", betonte Luger.

(APA)

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