Sonderbericht

Volksanwaltschaft drängt auf Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung

"Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist - das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt Volksanwalt Achitz. Man habe deshalb einen Sonderbericht an das Parlament übermittelt.

Die Volksanwaltschaft drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung. Vor dem "Tag der Verfassung" am 1. Oktober hat sie daher einen Sonderbericht an den Nationalrat, den Bundesrat sowie die Landtage übermittelt. "Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist - das bildet die Verfassung aber nicht ab", sagte Volksanwalt Bernhard Achitz.

Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen des sogenannten NGO-Forums bereits im Mai Vorschläge von zahlreichen Organisationen gesammelt und fordert den Verfassungsgesetzgeber nun auf, einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. "Das ist auch im Regierungsprogramm 2020-2024 vorgesehen, aber bis jetzt ist offenbar nichts passiert", kritisierte Achitz. Vorrang sollte dabei das ebenfalls im Regierungsprogramm festgelegte Ziel der "soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen" haben, empfiehlt der Volksanwalt.

„Lücken im sozialen System"

"In Österreich gibt es nach wie vor Lücken im sozialen System. Wenn die sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert wären, dann wäre ein Lückenschluss leichter durchsetzbar", argumentiert Achitz. Er verweist darauf, dass Österreich das einzige EU-Land ist, in dem soziale Grundrechte nicht in irgendeiner Form in der Verfassung verankert sind. Beim NGO-Forum im Mai haben Mitglieder des Menschenrechtsbeirats sowie Vertreterinnen und Vertreter der Armutskonferenz und zahlreicher NGOs und zivilgesellschaftlicher Gruppen die Notwendigkeit einer Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung diskutiert. Deren Vorschläge sind in dem Sonderbericht nun dokumentiert.

"Die Volksanwaltschaft trägt nun die Ergebnisse des NGO-Forums an Nationalrat, Bundesrat und Bundesregierung heran und ersucht dringend, diese in der weiteren Diskussion zu berücksichtigen", sagte Achitz. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie schnell es passieren kann, dass die Politik in Grundrechte eingreift, sogar in verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte. „Die sozialen Grundrechte sind leider nicht im selben Ausmaß wie Freiheitsrechte verfassungsrechtlich verbrieft - und unterliegen daher nicht der Kontrolle des VfGH. Aber auch ein Eingriff in soziale Rechte sollte der Kontrolle des VfGH unterliegen“, meinte Achitz.

(APA)

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