Getrennte Eltern eines Achtjährigen konnten sich in wichtigen Fragen nicht einigen, OGH zog daraus andere Konsequenz als die Vorinstanzen.
Wien. Sind unterschiedliche Standpunkte der Eltern von Vorteil für den Nachwuchs oder schaden sie diesem? Diese Frage erhob sich im Streit eines Elternpaars über die Obsorge für den heute achtjährigen Sohn.
Vermutlich lässt sie sich nicht pauschal beantworten. In diesem Fall aber war die Einschätzung der ersten beiden Instanzen so klar wie jene des Obersten Gerichtshofs (OGH) – bloß dass dieser das genaue Gegenteil vertrat.