Leitartikel

Das Zelt-Theater

(c) APA/ROBERT JAEGER
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In einem gleichen sich 2015 und 2022 fix: Ohne Druck und Drohungen geht es bei der Aufteilung der Asylwerber offenbar nicht. Was dabei außer Acht gelassen wird: die Kollateralschäden.

Ist 2022 das neue 2015? Zu der Frage wird bei den Asylzahlen viel herumgerechnet. Eine Parallele lässt sich aber ohne Weiteres ziehen, nämlich: Ohne Druck geht es bei der Aufteilung nicht.

2015 wurde deshalb ein Durchgriffsrecht des Bundes geschaffen. Entgegen der Bauordnung konnte er Unterkünfte errichten, sofern Länder oder Gemeinden ihre Quoten nicht erfüllten. Schon die Ankündigung bewirkte, dass sich Quartiere fanden. Inzwischen ist die Regelung ausgelaufen, und es gibt auch kein politisches Interesse an einer Wiederbelebung. Dafür lässt der Bund nun Zelte aufstellen, eine Art Durchgriff light. Und wieder wirkt's. Kommen Zelte, kommen Quartiere – zuletzt in Tirol und Vorarlberg.

Da fragt man sich: War das nötig? Immerhin gibt es eine 15a-Vereinbarung, die die Aufteilung der Asylwerber zwischen Bund und Ländern regelt. Es ist aber ein sehr österreichischer Vertrag: Es gibt bei Nichteinhaltung „keine einzige Sanktion“, wie der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger konstatiert. Das gilt für das Bund-Länder- wie für das Länder-Gemeinden-Verhältnis. Keiner kann dem anderen etwas anschaffen. Es ist ein System, das auf Kooperation beruht, aber ohne Drohung nicht funktioniert. Und auch nicht ohne Inszenierung.

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