Prozess

Abschuss von MH17: Lebenslange Haft für drei Angeklagte, die sie wohl nie antreten werden

Archivbild vom 21. Juli 2014: Ein Teil des Wracks an der Absturzstelle des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 in der Nähe des Dorfes Hrabove (Grabovo) in der Region Donezk.
Archivbild vom 21. Juli 2014: Ein Teil des Wracks an der Absturzstelle des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 in der Nähe des Dorfes Hrabove (Grabovo) in der Region Donezk.REUTERS
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Drei von vier Angeklagten sind von einem niederländischen Gericht schuldig gesprochen worden. 298 Passagiere waren im Jahr 2014 ums Leben gekommen, als ihr Flugzeug von einer Flugabwehrrakete über der Ostukraine getroffen wurden.

Ein niederländisches Gericht erklärte am Donnerstag, dass der Malaysia-Airlines-Flug MH17 im Jahr 2014 von einer Rakete aus russischer Produktion abgeschossen wurde, die von einem Feld in der Ostukraine aus abgefeuert wurde - und dass Russland zu diesem Zeitpunkt die Gesamtkontrolle über die separatistischen Kräfte hatte.

Das Gericht verlas das Urteil im Fall von vier Männern mit Verbindungen zu Russland, die wegen ihrer angeblichen Rolle beim Abschuss des Fluges des Massenmordes beschuldigt werden. Drei von ihnen wurden am Donnerstag schuldig gesprochen - und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt: Die Russen Igor Girkin und Sergey Dubinskiy, beide ehemalige Geheimdienstler, und den Ukrainer Leonid Kharchenko, ein Separatistenführer. Der Russe Oleg Pulatow wurde freigesprochen. Er war der einzige, der sich durch einen Anwalt vertreten hatte lassen.

Den Männern wurde vorgeworfen, das BUK-Raketensystem arrangiert und transportiert zu haben, nicht jedoch, es persönlich abgefeuert zu haben.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Verurteilten ihre Strafe auch verbüßen werden. Sie sollen sich in Russland aufhalten. Das Land wird sie nach Einschätzung von Experten nicht ausliefern. Moskau erkennt das Gericht nicht an und weist jegliche Mitverantwortung an dem Abschuss zurück.

NETDer vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis (2. von links) bei der Urteilsverkündung am Donnerstag.HERLANDS-JUSTICE-TRIAL-MH17-UKRAINE-RUSSIA
NETDer vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis (2. von links) bei der Urteilsverkündung am Donnerstag.HERLANDS-JUSTICE-TRIAL-MH17-UKRAINE-RUSSIAAPA/AFP/JOHN THYS

Erster Vorbote des Ukraine-Krieges

Das Passagierflugzeug MH17 wurde am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgeschossen, wobei alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder ums Leben kamen.

Damals war das Gebiet Schauplatz von Kämpfen zwischen prorussischen Separatisten und ukrainischen Streitkräften, dem Vorläufer des diesjährigen Konflikts. Russland ist im Februar in die Ukraine einmarschiert und behauptet, die Provinz Donezk annektiert zu haben, in der die Wrackteile des Flugzeugs und die Überreste der Opfer einst über Kornfelder verstreut waren.

Bei der Verlesung einer Zusammenfassung des Urteils erklärte der vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis, die Männer genössen keine Immunität vor Strafverfolgung, da sie nicht den russischen Streitkräften angehörten. "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel", dass MH17 von einem BUK-Raketensystem abgeschossen wurde, sagte Steenhuis.

Lebenslange Haft für alle gefordert

Möglicherweise war es ein Irrtum und sie wollten ein ukrainische Militärflugzeug treffen. Die Anklage hat vier Mal lebenslange Haft gefordert.

Die Angeklagten waren nie zu den Gerichtsverhandlungen erschienen. Alle vier sollen sich in Russland aufenthalten. Russland hatte immer jegliche Mitverantwortung zurückgewiesen und die Ukraine für den Abschuss verantwortlich gemacht.

Da die meisten Opfer aus den Niederlanden kamen, findet dort auch der Prozess statt. Der Prozess hatte zwei Jahre und acht Monate gedauert, mehr als 90 Angehörige der Opfer sagten vor Gericht aus.

(Reuters/APA/dpa)

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