Verkürzungen

Krankenpflegeverband kritisiert Umsetzung des Pflegebonus

Auch Pflegepersonen im Strafvollzug, beim Bundesheer oder freiberuflich Tätige sind von der Entgelterhöhung nicht erfasst.
Auch Pflegepersonen im Strafvollzug, beim Bundesheer oder freiberuflich Tätige sind von der Entgelterhöhung nicht erfasst.IMAGO/photothek
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Die ÖGKV fordert eine Netto-Auszahlung und eine Ausdehnung auf alle Pfleger. Der Bund hat einen Gehaltszuschuss für Angehörige der Pflegeberufe für heuer und das kommende Jahr beschlossen.

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) kritisiert die Umsetzung des von der Regierung beschlossenen Gehaltszuschusses für Angehörige der Pflegeberufe. In einem Offenen Brief an alle Landeshauptleute bemängelt der ÖGKV, dass die Auszahlung brutto und nicht netto erfolgt und dass nicht alle Pflegepersonen berücksichtigt werden.

Der Bund hat einen Gehaltszuschuss für Angehörige der Pflegeberufe für heuer und das kommende Jahr beschlossen. Der Bonus für heuer beträgt rund 2000 Euro brutto und soll mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt werden. Im Laufe des nächsten Jahres soll diese Prämie dann in eine "kollektivvertragliche monatliche Auszahlungsform" übergeführt werden. Die Länder können diesen Sockelbetrag erhöhen, allerdings wird dies heuer nur Niederösterreich tun.

Das groß angekündigte "15. Gehalt" sei auf 2000 Euro verkürzt worden und davon bleiben nach Abzug aller Abgaben deutlich unter 1000 Euro übrig. Das heißt, der Bund hole sich mehr als die Hälfte zurück, kritisierte der ÖGKV die Brutto-Auszahlung. "Die Kolleg*innen sind zu Recht wütend", heißt es in dem Offenen Brief. Das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) hält der ÖGKV für deutlich zu eng gefasst. Auch Pflegepersonen im Strafvollzug, beim Bundesheer oder freiberuflich Tätige sind von der Entgelterhöhung nicht erfasst. Der Verband fordert daher eine Reparatur des Gesetzes - Befreiung der Entgelterhöhung von allen Abgaben und Ausdehnung auf alle an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen.

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