Gerichtshof der EU hebt Geldwäsche-Richtlinie wegen Eingriffs in Grundrechte teilweise auf.
Wien/Luxemburg. Die EU hat bei ihrem Kampf gegen Geldwäsche ein wenig übers Ziel geschossen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat einen Teil der 5. Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt, weil damit zu stark in die Grundrechte eingegriffen werde.
Die Entscheidung der Großen Kammer betraf einen luxemburgischen Fall (C-37/20 und C-601/20, Luxembourg Business Registers). Problematisiert worden war jene Bestimmung der Richtlinie, nach der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer juristischer Personen (Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Trusts) in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen.