Unfall

Skifahrer fuhr gegen Liftstütze: Selbst schuld

Hindernis war erkennbar, sagen die Höchstrichter.

Wien. Kauft man als Skifahrer eine Liftkarte, erhält man dafür nicht nur das Recht, sicher bergauf zu fahren. Auch die Abfahrt muss so erfolgen können, dass man keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt ist. Andernfalls kann der verletzte Wintersportler Schadenersatz einfordern.
Doch nicht immer, wenn man gegen ein Hindernis knallt, ist auch gleich der Liftbetreiber schuld. Das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einem Skifahrer, der gegen eine Liftstütze geprallt war.

„Die den Pistenhalter treffende Pflicht zur Sicherung der Piste bedeutet nicht die Verpflichtung, den Skifahrer vor jeder möglichen Gefahr zu schützen“, meinte der OGH. Denn „eine vollkommene Verkehrssicherung ist weder auf Skipisten noch sonstwo zu erreichen“. Eine generelle Regel, wann man als Skifahrer Schadenersatz erhält, gibt es nicht. Es komme auf den Einzelfall an, betonten die Höchstrichter.

„Ausweichen oder Anhalten“

Am Unfalltag hätten gute Sichtverhältnisse geherrscht, erklärte der OGH (4 Ob 164/22d). Das Hindernis sei nicht überraschend gekommen, die Piste ausreichend breit und nicht sehr steil gewesen. Bereits die Vorinstanzen waren zum Schluss gekommen, dass in dem Fall die Maßnahmen des Liftbetreibers ausreichten. Die Liftstütze war durch zwei versetzt angebrachte Aufprallmatten abgesichert gewesen.

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