Familienpolitik

Nationalrat regelt Einkommensgrenzen beim Kindergeld neu

Russia Daily Life 8337394 11.12.2022 A man plays with children at the Kuskovo park, in Moscow, Russia. Sergey Pyatakov /
Russia Daily Life 8337394 11.12.2022 A man plays with children at the Kuskovo park, in Moscow, Russia. Sergey Pyatakov /(c) IMAGO/SNA (IMAGO/Sergey Pyatakov)
  • Drucken

Die Zuverdienstgrenze liegt künftig bei 7800 Euro bei der einkommensabhängigen Variante. Bei der pauschalen Version umfasst sie 18.000 Euro.

Nach gut fünf Jahren verabschiedet sich der Nationalrat am Donnerstag von seinem Ausweichquartier in der Hofburg. Beschlossen wurde gleich am Vormittag eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld. Diese liegt künftig bei 7800 Euro (einkommensabhängige Variante) bzw. 18.000 Euro (pauschale Variante). Die Vorlage passierte den Nationalrat einstimmig.

Größte Gesetzesmaterie bei der abschließenden Sitzung vor Weihnachten ist an sich die Reform des Maßnahmenvollzugs. Psychisch kranke Rechtsbrecher können dann nur mehr potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, Jugendliche überhaupt nur noch bei Kapitalverbrechen.

Ganz eingestellt wird der parlamentarische Betrieb in der Hofburg auch nach dem Donnerstag nicht. Denn der Bundesrat wird sich am 20. und 21. Dezember noch im Ausweichquartier mit den Beschlüssen der aktuellen Plenarwoche beschäftigen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.