"OGH-Urteil drückt Ächtung der Sexarbeit aus"

Berufsvertretung protestiert nach Urteil gegen Anwalt.

Wien. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das die Bestrafung eines Anwalts wegen dessen TV-Auftritts im Bordell bestätigt hat, lässt die Wogen in der Branche (der Sexarbeit) hochgehen. Der OGH hat eine „Schädigung des Standesansehens in der öffentlichen Werbung für oft mit menschlichem Leid verbundene Prostitution“ gesehen. Wegen solcher Formulierungen sieht die Berufsvertretung Sexarbeit Österreich die Mitglieder stigmatisiert und diskriminiert: „Deutlicher als in diesem Urteil wird selten ausgedrückt, wie Sexarbeiter*innen in unserer Gesellschaft geächtet werden.“ Man wünscht sich Respekt: „So wie viele von uns die Dienstleistungen von Anwält*innen in Anspruch nehmen, ist es umgekehrt genauso.“ (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2023)

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