Freie Entfaltung

Bayerischer Polizist kämpft für sein „Aloha“ -Tattoo

In Sommeruniform dürfe sich der Beamte Stand jetzt nicht zeigen. (Symbolbild)
In Sommeruniform dürfe sich der Beamte Stand jetzt nicht zeigen. (Symbolbild)(c) Getty Images (Alexander Koerner)
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Neun Jahre hat der Beamte auf die Genehmigung seines Tattoos gewartet. Offen tragen dürfe er es aber auch jetzt nicht.

Seit gut einer Woche hat ein bayrischer Beamte nun ein Tattoo am Unterarm. „Aloha“ steht dort geschrieben, in geschwungener Schrift. Die Genehmigung dafür wurde ihm nach jahrelangem Rechtsstreit erteilt, und richte sich an den „konkreten Einzelfall“, das bestätigte eine Meldung des „Spiegel“.

Im Jahr 2013 hatte der Polizist die Tätowierung beantragt - zunächst erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass das Tattoo nicht vereinbar ist mit dem bayrischen Beamtengesetz. Polizisten ist es demnach nicht erlaubt, sich an Stellen tätowieren zu lassen, die in der Sommeruniform sichtbar sind - also an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen. Der Kommissar legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

Genehmigt, aber abgedeckt

Mitte letzten Jahres prüfte das Bundesverfassungsgericht den Fall erneut und gab ihm in Teilen recht. Es hieß, die Entscheidung der Vorinstanz hätte den Beamten in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt, so liest man es im „Spiegel“. Den Schriftzug wollte dieser unbedingt, weil er ihn an seine Flitterwochen vor 14 Jahren erinnern würde: „Er gefällt mir halt“. Mit dem Tattoo sei er weder „ein schlechterer Mensch, noch ein schlechterer Polizeibeamte“.

Über die Genehmigung für sein Tattoo habe er sich zwar gefreut, ganz zufrieden sei er damit aber noch nicht. Bis dato ist es ihm nämlich nicht erlaubt, das Tattoo offen zu tragen, im Dienst sei es abzudecken. Dagegen will der Beamte nun weiter vorgehen.

(evdin)

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