Schadenersatz

Mit Sekt muss man vorsichtiger umgehen als mit Mineralwasser

Als ein Mann eine Flasche umlagern wollte, kam es zur Explosion. Geld erhält der Mann keines, er hätte aufpassen müssen.

Wien. Vom Benützer einer Sektflasche sei „ein weitaus sorgfältigerer Umgang zu erwarten als von jenem einer kohlensäurehaltigen Mineralwasserflasche“. Und damit meint der Oberste Gerichtshof (OGH) gar nicht den Konsum der Getränke, für den das auch zutreffen mag, sondern die Lagerung.

Anlassfall ist die Verletzung eines Mannes, der beim Umlagern einer Sektflasche in seiner Garage verletzt wurde. Er war mit der Flasche heftig gegen den Garagenboden oder einen anderen Gegenstand – so genau weiß man es nicht – gestoßen. Es kam bei der Flasche zu einem Scharnierbruch. Durch die Explosion der Flasche wurden mehrere Splitter bzw. Scherben weggeschleudert, mit fatalen Folgen für den Betroffenen. Er erlitt Schnittwunden am linken Unterschenkel und am linken Unterarm. Dafür solle die Sektkellerei nach dem Produkthaftungsgesetz haften, meinte der Verunfallte. Doch die Klage des Sektliebhabers sollte bei allen drei angerufenen Gerichtsinstanzen abperlen. Aber warum?

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