Als Generaldirektor des Zentrums für die Entwicklung von Migrationspolitik hatte der Ex-Vizekanzler Auslandstermine - die mit seiner Ladung in den U-Ausschuss kollidierten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag des Untersuchungsausschusses, gegen Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) eine Beugestrafe zu verhängen, abgelehnt.
Spindelegger war im Dezember kurzfristig geladen worden, hatte aber an zwei Terminen aus beruflichen Gründen abgesagt. Zu Recht, wie das Gericht nun feststellte: Als Generaldirektor des Zentrums für die Entwicklung von Migrationspolitik hatte Spindelegger lang davor ausgemachte Auslandstermine.
Einen Versuch, einen passenden Termin zu finden, habe der U-Ausschuss nicht unternommen. Unterdessen ist fraglich, ob der U-Ausschuss vor seinem Ende noch Zeugenbefragungen durchführen kann. Die Fraktionen haben sich immer noch nicht auf Termine geeinigt, und ohne Einigung will Vorsitzender Wolfgang Sobotka keine Termine festlegen.
(Red.)