EuGH-Urteil

EuGH gibt Mercedes-Käufer recht: Thermofenster kann Grund für Schadenersatzanspruch sein

Können Besitzer von Dieselfahrzeugen wegen des Thermofensters den Hersteller klagen? Das hat der EuGH grundsätzlich bejaht.
Können Besitzer von Dieselfahrzeugen wegen des Thermofensters den Hersteller klagen? Das hat der EuGH grundsätzlich bejaht.FOLTIN Jindrich/WirtschaftsBlatt/picturedesk.com
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Autokäufer können Schadenersatz vom Hersteller verlangen, wenn das Fahrzeug mit einem unzulässigen „Thermofenster“ ausgestattet ist. Das könnte eine Klageflut auslösen.

Wien. Wer ein Dieselfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung („Thermofenster“) gekauft hat, hat gegenüber dem Hersteller Anspruch auf Schadenersatz. Die diesbezüglichen EU-Vorschriften schützen nicht nur öffentliche Rechtsgüter – etwa die Umwelt –, sondern auch die individuellen Interessen von Autokäufern gegenüber dem Hersteller. Das hat der EuGH am Dienstag entschieden und damit die Rechte betroffener Autobesitzer gestärkt (C-100/21). Verbraucherschützer rechnen nun mit einer Klageflut, die über Autobauer hereinbrechen könnte.

Es ging um einen Fall aus Deutschland – konkret um einen im März 2014 gebraucht gekauften Mercedes-Benz, Modell C 220 CDI mit einem Euro-5-Dieselmotor. Wegen der in dem Auto verbauten Abschalteinrichtung hat der Käufer den Hersteller auf Schadenersatz geklagt. Die technischen Details sind noch strittig, vor allem geht es darum, in welchem Temperaturbereich und in welchem Ausmaß die Abgasrückführung tatsächlich reduziert wird. Davon hängt es ab, ob die Abschalteinrichtung womöglich unter die Ausnahmen von dem Verbot fallen könnte, die laut bisheriger EuGH-Judikatur allerdings sehr restriktiv auszulegen sind.

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