Liberal betrachtet

Die Europäische Union verdrängt ihre Freiheiten

Leitbild der EU ist nicht mehr der mündige Unionsbürger, sondern der fürsorgebedürftige Verbraucher. Eine subtile Form des Klassenkampfs ersetzt die (Vertrags-)Freiheit.

Vor einigen Wochen erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit einer Honorarvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher. Die Anwaltsleistungen sollten aufgrund eines Stundensatzes vergütet werden. Ein reines Zeithonorar, so der EuGH, entspreche allerdings nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. Das Transparenzerfordernis gebiete, dass der Verbraucher in die Lage versetzt werde, seine Entscheidung in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsabschlusses zu treffen. Der Unternehmer müsse daher Angaben zur Verfügung stellen, anhand derer der Verbraucher die Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen der Größenordnung nach einzuschätzen vermag.

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Der große Haken: Die Parteien können den Zeitaufwand oft nicht abschätzen. Genau deshalb wird kein Pauschalhonorar, sondern eine Zeitvergütung vereinbart. Wer weiß schon im Vorhinein, wie aufwendig Vertragsverhandlungen sein werden. Manchmal wird der erste Entwurf akzeptiert, manchmal wird tagelang um einen Konsens gestritten, der immer in Griffweite zu sein scheint. Auch in Gerichtsverfahren ist die Verfahrensdauer oft nicht abschätzbar. Wer hätte im Buwog-Verfahren 168 Verhandlungstage voraussagen können?

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