Schon am Montag könnte es ein Urteil im AvW-Verfahren geben. Auer-Welsbach hatte bisher jede Schuld kategorisch zurückgewiesen und versucht, die Verantwortung auf einen ehemaligen Prokuristen zu schieben.
Wien/Red/Apa. Neuer Verteidiger, neue Strategie: Der Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach, dessen Investmentfirma AvW ihren Anlegern hohe Verluste beschert hatte, wird sich beim nächsten Verhandlungstermin in allen Punkten voll schuldig bekennen. Es geht unter anderem um den Vorwurf der Untreue und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Damit dürfte es statt des erwarteten Prozessmarathons zu einem sehr kurzen Verfahren kommen: Möglicherweise fällt das Urteil bereits am kommenden Montag.
Auer-Welsbach hatte bisher jede Schuld am AvW-Finanzdesaster kategorisch zurückgewiesen und versucht, die Verantwortung auf einen ehemaligen Prokuristen zu schieben. „Er hat seine Verantwortung jetzt eingesehen“, sagte der Verteidiger des früheren AvW-Chefs, Franz Großmann, zum überraschenden Meinungschwenk seines Mandanten.
Alter Anwalt war „zu teuer“
Großmann dürfte dazu maßgeblich beigetragen haben: Er hatte in der Vorwoche wieder die Verteidigung Auer-Welsbachs übernommen, nachdem sich dieser von seinem Wahlverteidiger Michael Sommer (Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer) getrennt hatte – mit der Begründung, er könne sich als „Mittelloser“ (denn sein Privatvermögen wurde bereits versteigert) den teuren Wahlverteidiger nicht mehr leisten. Großmann hatte Auer-Welsbach schon zu Beginn des Verfahrens kurzzeitig vertreten.
Der Verteidigerwechsel in der Vowoche war jedenfalls mit einem völligen Strategiewechsel verbunden: Großmann kündigte bereits unmittelbar nach der Übernahme der Mandantschaft an, Auer-Welsbach werde zumindest ein Teilgeständnis ablegen.
Dem Kärntner wird vorgeworfen, mit seiner Investmentfirma 12.500 Genussscheinkäufer um ihr Vermögen gebracht zu haben. 8500 mutmaßlich Geschädigte haben sich dem Verfahren angeschlossen, der Schaden soll 420 Mio. Euro betragen haben. Die AvW hatte ihren Genussscheinzeichnern 12 bis 18 Prozent Rendite versprochen, was nach Ansicht des Prozessgutachters Fritz Kleiner „zu jedem Zeitpunkt unrealistisch“ war. Kleiner hatte das Genussscheinsystem der AvW als „Abzocke“ bezeichnet.
Geständnis hilft Anlegern wenig
Anwalt Großmann rechnet nun damit, dass sich das Vollgeständnis seines Mandanten strafmindernd auswirken werde. Großmanns Vorgänger Sommer war einen strikten Konfrontationskurs gegen das Gericht gefahren und hatte unter anderem mehrfach (aber vergeblich) versucht, Gutachter und Richter für befangen zu erklären.
Den geschädigten Anlegern hilft der Strategiewechsel allerdings wenig: Das Geständnis hat auf das zivilrechtliche Verfahren keinen Einfluss. Und es vergrößert auch nicht die für die Wiedergutmachung zur Verfügung stehende Summe. Das Insolvenzverfahren wird zudem einige Zeit dauern, sodass die Anleger noch länger auf ihren Anteil warten müssen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2011)