Begutachtungsentwurf

Was die neue Flexible Kapitalgesellschaft kann – und was nicht

IMAGO/SEPA.Media
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Finanzierungsrunden, wie sie bei Start-ups gängig sind, werden einfacher. Die Formvorschriften bleiben jedoch streng.

Jetzt ist er also da, der lang erwartete Begutachtungsentwurf für eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Am 26. Mai wurde er – wie schon kurz berichtet – von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) präsentiert. Vor allem Start-ups und innovativen, wachsenden Unternehmen soll die neue Rechtsform entgegenkommen.

Eine Änderung gibt es auch im GmbH-Recht: Das Mindeststammkapital soll dauerhaft 10.000 statt 35.000 Euro betragen, wovon die Hälfte eingezahlt werden muss. Bestehende Regelungen für die „gründungsprivilegierte“ GmbH werden damit (abgesehen von Übergangsbestimmungen) obsolet.

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