Spekulationen

Wechselt Grassers Richterin zur WKStA?

Richterin Hohenecker (Bild: Buwog-Prozess) werden Ambitionen auf einen Wechsel zur WKStA nachgesagt.
Richterin Hohenecker (Bild: Buwog-Prozess) werden Ambitionen auf einen Wechsel zur WKStA nachgesagt. APA, Hans Punz, picturedesk.com
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Hinter den Justiz-Kulissen wird das Thema schon eifrig diskutiert: Die Richterin der Causa „Buwog“ könnte bald als Anklägerin fungieren.

Acht Jahre Haft wegen Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme. So lautet das – noch nicht rechtskräftige – Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Verkündet hat es Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien. Sie folgte damit der Anklage der Korruptionsstaatsanwaltschaft, der WKStA.

Bald könnte Hohenecker selbst der WKStA angehören. Hinter vorgehaltener Hand ist von einem Wechsel die Rede. Demnach soll die aus dem Buwog-Verfahren zu Bekanntheit gelangte Richterin bei den Korruptionsjägern andocken. Ebendort weiß man offiziell noch nichts davon. Und auch das Justizressort will sich laut „Kronen Zeitung“ zu einem allfälligen Bewerbungsverfahren nicht äußern. Der „Presse“ wurde aber zugetragen, dass es derartige Bestrebungen gebe.

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