Bei inflationsgeschützten Anleihen gibt es hingegen ein Zinsrisiko. Hebt die EZB die Zinsen an, verlieren Anleihen mit langer Laufzeit an Wert. Auch davor können sich Anleger schützen.
Wien/Ker. Inflationsgesicherte Anleihen (auch inflationsindexierte Bonds genannt) zahlen neben einem fixen Zins zusätzlich auch eine Inflationsabgeltung. Steigt also die Inflation (gemeint ist üblicherweise der Verbraucherpreisindex), erhöht sich die Zinszahlung. Anders als bei Anleihen mit fixer Verzinsung wird bei inflationsgesicherten Bonds die reale Kaufkraft erhalten. Fixzins-Anleihen verlieren allein schon dann an Wert, wenn höhere Inflationsraten nur befürchtet werden und real noch gar nicht existieren.
Bei inflationsgeschützten Anleihen gibt es hingegen ein Zinsrisiko. Etwa dann, wenn die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins anhebt und somit die Inflation eindämmt. In diesem Fall werden Anleihen mit variabler Verzinsung (sogenannte Floater) interessant. Fixzins-Anleihen und inflationsgesicherte Anleihen werden unattraktiver, es drohen Kursverluste.
Aufpassen vor Zinserhöhungen
Aus diesem Grund sollten Anleger vor allem bei langlaufenden inflationsgesicherten Staatsanleihen aufpassen. Beispielsweise bei einer deutschen indexgesicherten Bundesanleihe. Experten wie Valentin Hofstätter von der Raiffeisen Zentralbank (RZB) empfehlen daher, sowohl Fixzins-Anleihen als auch inflationsindexierte Bonds mit langen Laufzeiten zu meiden.
•In dieser Hinsicht könnte man etwa auf Fonds setzen, die in Anleihen mit variabler Verzinsung (Floater) investieren. Der Floating-Rate-Fund der Volksbank Investments (AT0000A04R16) profitiert seit Anfang 2009 von den steigenden Geldmarktzinsen und legte seither um zwölf Prozent zu.
•Der Euro Inflation Linked Bond (AT0000622626) von Pioneer Investments Austria, der auf inflationsgeschützte Staatsanleihen mit kurzen Laufzeiten aus dem Euroraum setzt, gewann seit Anfang 2007 um 15 Prozent an Wert.
Bei Fonds sollte man allerdings auf die Kosten achten, schließlich wollen die Fondsmanager auch Geld verdienen. Ein einmaliger Ausgabeaufschlag von drei Prozent und jährliche Verwaltungsgebühren von bis zu einem Prozent sind dabei normal.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2011)