Die Organisatoren sprechen von 98.698 Unterschriften. Das ist das zweitschlechteste Ergebnis aller 34 bisher in Österreich durchgeführten Volksbegehren.
[Wien] Denkbar knapp endetet gestern abend die Eintragungswoche für das 34. österreichische Volksbegehren „Raus aus Euratom“. Um vergleichsweise wenige Stimmen wurde die für die parlamentarische Behandlung nötige Grenze von 100.000 Unterzeichnern verfehlt. Nach Angaben der Organisatoren haben 98.698 Menschen unterschrieben.
Das ist das zweitschlechteste Ergebnis aller bisherigen 34 Volksbegehren. Lediglich „Pro Motorrad“ verbuchte einen noch geringeren Zulauf. Alle anderen kamen über 100.000 Unterschriften.
Ausstieg nur schwer möglich
Damit ist eine Behandlung des Anliegens im Parlament nicht zwingend nötig. Doch selbst mit Erreichen der für eine Behandlung im Nationalrat notwendigen 100.000 Unterschriften hätte das nicht bedeutet, dass der Anfang zu einem Ausstieg aus Euratom gesetzt gewesen wäre.
Viele Rechtsexperten sind nämlich der Meinung, dass ein Euratom-Ausstieg nicht ohne einen gleichzeitigen EU-Austritt möglich wäre. Eine Sicht, die der Europarechtsexperte Walter Obwexer für etwas übertrieben hält. Es gebe nämlich durchaus Argumente, die für, allerdings auch einige, die gegen einen getrennten Ausstieg sprechen, erklärt der Innsbrucker Rechtsprofessor im Gespräch mit der „Presse“.
Vor dem Lissabon-Vertrag waren EU- und Euratom-Beitritt eine klare gemeinsame Sache. Weshalb Österreich seit 1995 zu beiden gehört. Nun sei durchaus zu argumentieren, dass mit dem Lissabon-Vertrag eine Ausstiegsklausel für beide Mitgliedschaften verankert worden sei und deshalb auch getrennt beansprucht werden könne. Eine andere Ansicht wäre: Euratom ist über den EU-Haushalt so eng an die Union gebunden, dass ein getrennter Ausstieg undenkbar ist.
„Irgendjemand wird die Rechtslage klären müssen“, so Obwexer. Und das könne nur der Europäische Gerichtshof sein. Dass die Unterzeichner eines österreichischen Volksbegehrens diesen zumindest indirekt aktivieren, ist aber kaum vorstellbar. Denn dafür müsste Österreich zuerst die Euratom-Zahlungen verweigern und die EU-Kommission beim EuGH diese einklagen.
Da die Unterstützer des Volksbegehrens aber nur unter Oppositions- und Landespolitikern zu finden sind, Rot und Schwarz in Regierung und Parlament an einen Ausstieg aber nicht denken, bleibt dieser wohl Theorie. Die große Koalition hält es sogar für kontraproduktiv, bei Euratom nicht mehr mitzureden. Euratom wurde 1957 gegründet und war eine eigenständige Organisation, wurde von ihren Strukturen her aber vollständig der EU angegliedert. Geschaffen wurde Euratom, um die Forschung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu koordinieren.
Die EU-Kommission schlug am Montag vor, die Laufzeit des Euratom-Rahmenprogramms von fünf auf sieben Jahre entsprechend der Laufzeit des siebenten Forschungsrahmenprogramms anzupassen. Man will u. a. die Arbeiten zur Erhöhung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes fortsetzen.
Vorläufiges Ergebnis im Detail:
Bundesland | Wahlber. | Eintragungen | Prozent |
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Burgenland | 230.969 | 3383 | 1,46 |
Kärnten | 442.249 | 2012 | 0,45 |
Nö. | 1.266.439 | 19.155 | 1,51 |
Oö. | 1.087.534 | 27.130 | 2,49 |
Salzburg | 388.042 | 12.841 | 3,31 |
Steiermark | 967.096 | 6626 | 0,69 |
Tirol | 527.344 | 2853 | 0,54 |
Vorarlberg | 262.615 | 13.435 | 5,12 |
Wien | 1.145.578 | 11.263 | 0,98 |
Gesamt | 6.317.866 | 98.698 | 1,56 |
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Hintergrund: Der Euratom-Vertrag
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) war von Anfang an Bestandteil des europäischen Zusammenschlusses.
Gemeinsam mit dem Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichneten Deutschland, Frankreich, Italien und die drei Benelux-Staaten am 25. März 1957 in Rom auch den Euratom-Vertrag. Diese Römischen Verträge bildeten gemeinsam mit der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die vertraglichen Grundlagen für die spätere Europäische Union. Mehr ...
("Die Presse")