Durch die Regelung hätten energieintensive Unternehmen von ihrem Anteil an den Zusatzkosten für Ökostrom befreit werden können, kritisiert die EU.
Die EU-Kommission hat die von Österreich vorgesehene Ausnahmeregelung für Großkunden beim Ökostrom untersagt. Die Brüsseler Behörde hatte zwar im Juli grünes Licht für den Ausbau von Ökostrom in Österreich gegeben, aber die Industrie-Regelung für Großkunden nicht genehmigt und eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die Kommission erklärte am Dienstag, dass durch die Ausnahmeregelung Mehrkosten für Unternehmen entstünden, die nicht für eine Freistellung infrage kommen.
Kritik: Ohne Nutzen für die Umwelt
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte, die österreichische Ökostromgesetznovelle sei "zum größten Teil genehmigt" worden. Die geplante Freistellung würde aber nur für die normalen Betriebskosten einiger weniger Unternehmen aufkommen, während andere stärker belastet würden, ohne Nutzen für die Umwelt. "Durch den geringeren Anreiz für Energieeinsparungen kann sie sogar umweltschädlich sein", so Almunia.
Der Industriedeckel sieht vor, dass große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden, wenn die Aufwendungen für Ökostrom höher als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes sind. Die Kommission kritisierte, dass mit dieser Ausnahmeregelung energieintensive Unternehmen teilweise von ihrem Anteil an den Zusatzkosten für Ökostrom befreit werden könnten.
Regel hätte Strom für Private teurer gemacht
Andere Unternehmen und Privathaushalte hätten dann aber mehr vom teureren Ökostrom abnehmen müssen. "Wäre die Maßnahme genehmigt worden, hätten kleinere Stromverbraucher höhere Stromrechnungen zu bezahlen, um die einigen Großabnehmern gewährte Unterstützung auszugleichen", erklärte die Brüsseler Behörde.
(APA)