Wahlreform: Habsburger dürfen wieder in die Hofburg

Otto Habsburg
Otto HabsburgAPA
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Mitglieder einstiger Herrscherhäuser können künftig Bundespräsident werden. SPÖ und ÖVP einigten sich auf einen gemeinsamen Antrag im Parlament. Neuerungen gibt es auch bei der Briefwahl: Stimmen müssen spätestens am Wahltag einlangen.

Für Freunde der Monarchie gibt es viel Grund zum Jubeln. In London wurde die Prinzenhochzeit gefeiert. Und in Wien legt man den Grundstein dafür, dass Habsburger wieder Staatsoberhaupt in Österreich werden dürfen. Denn SPÖ und ÖVP sind sich nun einig: Der „Habsburger-Paragraf" in der Verfassung wird fallen. Ein dementsprechender Antrag von SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und seinem ÖVP-Pendant Wilhelm Molterer liegt der „Presse" vor. Der Antrag wurde bereits im Parlament eingebracht und soll noch vor dem Sommer Gesetz werden.
Ersatzlos gestrichen wird die Gesetzespassage, laut der „Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben", nicht Bundespräsident werden dürfen. Die ÖVP hat dies schon länger gefordert, beachtlich ist aber, dass sich auch die SPÖ zu diesem Schritt durchringt.

Historisch betrachtet haben die Sozialdemokraten immer Vorbehalte gegen Habsburger gezeigt. Staatskanzler Karl Renner ließ den Landesverweis der Habsburger 1919 per Gesetz absichern. Als die ÖVP-Alleinregierung 1966 erstmals die Wiedereinreise Otto Habsburgs gewährte, protestierte die SPÖ vehement. Der ÖGB genehmigte sogar einen Proteststreik von einer Viertelmillion Menschen. Und bis zuletzt hatte die SPÖ Einwände gegen die Wahl von Habsburgern in die Hofburg. Man müsse aufpassen, dass das einstige Herrscherhaus nicht dadurch wieder vermögensrechtliche Ansprüche stellen könne, hieß es. Verfassungsjuristen wiesen aber darauf hin, dass das passive Wahlrecht keine Folgen für vermögensrechtliche Ansprüche nach sich zieht.

Nun erhalten die Habsburger also die gleichen demokratischen Rechte wie andere Bürger. Schon bisher war es Habsburgern gestattet, Kanzler zu werden oder bei Wahlen zu votieren. Ins Rollen gebracht hatte die aktuelle Diskussion der Grün-Politiker Ulrich Habsburg-Lothringen, der im Vorjahr als Bundespräsident kandidieren wollte. „Es ist erfreulich, dass die Regierung endlich Aktivität gezeigt hat", betont daher die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol.

Neue Regeln für Straftäter

Ob das Wahlrechtspaket aber wie geplant die Zustimmung aller Parlamentsparteien erhält, ist fraglich. So stört etwa die Grünen die Neuregelung des Wahlrechts für Häftlinge. Künftig galt hier ein simpler Automatismus: Man verliert das Wahlrecht, wenn man wegen einer Vorsatztat zu einer mehr als einjährigen Haftstrafe verurteilt wird. Dafür wurde Österreich vom Menschengerichtshof gerügt, weil man einem Sträfling nicht unabhängig von seiner konkreten Untat demokratische Rechte verwehren dürfe. Nun will die Regierung, dass man das Wahlrecht nur mehr bei politischen Delikten, etwa Hochverrat, oder bei besonders schweren Straftaten (Vorsatzdelikt und mehr als fünf Jahre Haft) verlieren kann. Die Grünen fordern, dass Häftlinge immer ihr Wahlrecht behalten.

Alle Bürger betrifft die Neuregelung der Briefwahl: Laut Regierungsantrag müssen die Briefe künftig bis zum Wahltag, 17 Uhr, eingelangt sein. Bisher konnte die Stimme acht Tage nach dem Wahltag ankommen. Damit war Wählen nach der Hochrechnung möglich. In diesem Punkt dürfte sich die SPÖ durchgesetzt haben. Die ÖVP wollte die Nachfrist ursprünglich zwar verkürzen (etwa auf zwei Tage), aber nicht völlig darauf verzichten. Überdies werden nun strengere Regeln eingeführt, die sicher stellen sollen, dass ausgegebene Wahlkarten nicht in die falschen Hände geraten.

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