Korruption: Neue Regeln für Beamte

(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
  • Drucken

Ministerin Heinisch-Hosek will die Aufklärung von Korruption erleichtern. Die Frauenquote soll auf 50 % steigen. Für Bachelors gibt es mehr Geld. Auch die Alters- und Größenbeschränkungen für Polizisten fallen.

Wien. Die Verhandlungen mit der Beamtengewerkschaft waren hart. Nach Wochen der Auseinandersetzung hat Beamten- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nun die Dienstrechtsnovelle für 2012 in Begutachtung geschickt, der Schwerpunkt liegt auf neuen Formen der Korruptionsbekämpfung. Noch vor Weihnachten wollen die Regierungsparteien die Novelle für die insgesamt 132.800 Bediensteten des Bundes dann durch das Parlament bringen.

Wie die „Presse“ vorab erfuhr, plant die Beamtenministerin vor allem folgende Änderungen:

Antikorruptionspaket: Beamte oder Vertragsbedienstete, die Korruption bemerken, sollen besser geschützt werden. So sollen Staatsbediensteten, die Korruptionsdelikte von Kollegen melden („Whistleblowing“), keine Nachteile im Dienstverhältnis drohen; bisher gab es mitunter – so heißt es inoffiziell – „Strafversetzungen“. Kommen solche Versetzungen künftig vor, dann soll der betroffene Bedienstete auf der Basis neuer Schutzmechanismen intern dagegen klagen können. Durch diesen besseren Schutz sollen am Ende mehr Delikte „verpetzt“ werden.

Im Kampf gegen Korruption setzt das Beamtenministerium auch auf eine neue Richterausbildung: Um Methoden von Wirtschaftskriminellen – vom Verschleiern von Geldflüssen bis zur Bestechung – besser kennenzulernen, sollen Richteramtsanwärter, aber auch fertige Richter und Staatsanwälte befristet in der Privatwirtschaft arbeiten können. Etwa bei Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder in der Steuerfahndung sollen sie Zusatzwissen erwerben; die Dauer der Praktika soll das Justizministerium festlegen.

Für Beamte, die in sensiblen Bereichen wie der Firmenprüfung tätig gewesen sind und den öffentlichen Dienst verlassen wollen, soll künftig eine „Konkurrenzklausel“ gelten. Für sechs Monate nach Ende des Dienstverhältnisses sollen sie nicht bei Firmen arbeiten dürfen, mit denen sie davor in enger Verbindung gestanden sind.

Höhere Frauenquote: Auch bei der Frauenquote will Heinisch-Hosek eine Änderung: Sie soll von 45 auf 50 Prozent steigen. Bei gleicher Qualifikation sollen Frauen also bei Ausschreibungen so lange bevorzugt gegenüber Männern eingestellt werden, bis in allen Verwendungsgruppen ein Frauenanteil von 50 Prozent erreicht ist. Vor allem auf Führungsposten will Heinisch-Hosek mehr Frauen. Aktuell beträgt der Anteil dort 31 Prozent.

Bachelor-Gehalt: Lange war das Gehalt für Beamte, die ihren Bachelor-Abschluss neben dem Job geschafft haben, zwischen Ministerin und Gewerkschaft umstritten. Jetzt ist für die rund 250 betroffenen Staatsbediensteten eine Einigung gelungen: Für sie wird es künftig eine Einstufung als Akademiker geben und damit ein Gehalt zwischen jenem von Maturanten (das sie bisher bezogen haben) und jenem von Absolventen der (längeren) Master-Studiengänge. Wer neu als Bachelor in den Staatsdienst tritt, wird ohnehin als Akademiker anerkannt. Er wird aber aufgrund eines Stopps nicht mehr als Beamter beschäftigt, sondern als Vertragsbediensteter – mit einem eigenen Gehaltsschema.

Keine Alters- und Größenbeschränkungen mehr für neue Polizisten: Bisher durfte nur Polizist oder Polizistin werden, wer mindestens 1,68 Meter (Männer) bzw. 1,63 Meter (Frauen) groß ist. Diese Limits sollen mit der Novelle ersatzlos fallen, ebenso die Altersbeschränkung von maximal 30 Jahren. Für beides gebe es eigentlich keinen Grund, sagt das Ressort.

Verwaltungsdienst statt Frühpension: Zurzeit kann, wer etwa in der Exekutive wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, in Frühpension geschickt werden. Künftig sollen Betroffene – freiwillig – weiter in der Verwaltung arbeiten dürfen, dies ohne finanzielle Rückstufung. Das solle auch den Steuerzahler entlasten, sagt Heinisch-Hosek.

Das Ministerium rechnet nicht mehr mit Einsprüchen von Opposition oder Experten: Die Novelle werde wohl bis 2012 „durch“ sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Kein Tango korrupti

Die Ministerin will Beamte, die „verpetzen“, schützen. Gut so.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.