Prozess gegen Direktor: Will nichts von Würgen oder Ohrfeigen wissen

Nach angeblichen Übergriffen durch den Volksschuldirektor haben die Eltern im Namen ihres Sohnes die Republik geklagt. Sie fordern 3500 Euro Schmerzensgeld.

Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblichen Übergriffen durch einen Volksschuldirektor die Republik auf 3500 Euro Schmerzensgeld verklagt haben, ist Montagnachmittag in Linz fortgesetzt worden. Das Kind habe Angst und Einschlafprobleme gehabt, sei zum starken Bettnässer geworden, sagte sein Vater vor Gericht aus. Der Direktor berichtete von wiederholtem aggressiven Verhalten des Schülers, das auch mit Verletzungen endete. Am 30. Jänner 2012 wird weiterverhandelt.

Der Bub erzählte seinem Vater von insgesamt fünf Übergriffen in der ersten Klasse, die wenige Wochen nach Schulbeginn angefangen haben sollen. Er wollte das zunächst nicht wahrhaben, erklärte der 40-Jährige vor Gericht. "Wir leben im 21. Jahrhundert." Der Direktor soll das Kind u.a. am Hals gepackt und ihm einmal eine Ohrfeige verpasst haben. Es habe seinem Sohn "sehr wehgetan, vor allem seelisch", sagte der Mann, der mit den Tränen kämpfte. Er entschied sich, den Buben in eine andere Schule zu geben, und schaltete die Disziplinarbehörde ein. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.

Direktor spricht von "notwendigem Eingreifen"

Laut seiner Klassenlehrerin habe der Schüler Arbeiten verweigert und nicht ruhig sitzen können, berichtete der mittlerweile pensionierte Direktor. Der Unterricht sei dadurch massiv gestört worden. Er habe dem Buben wiederholt zu erklären versucht, dass in der Schule gewisse Regeln einzuhalten sind, so der Pädagoge. Dass er ihn und andere Schüler bei Raufereien mehrmals getrennt habe, bezeichnete er als "notwendiges Eingreifen". Von Würgen oder einer Ohrfeige wollte der Direktor nichts wissen. "Das mache ich grundsätzlich nicht." Er räumte ein, dem Siebenjährigen einmal einen "Klaps", der nicht wehgetan habe, gegeben und sich später dafür entschuldigt zu haben.

Kurt Lichtl, der Anwalt der Eltern, beantragte die Einvernahme der damaligen Klassenlehrerin, ihrer Vertretungslehrerin und einer Schulsozialarbeiterin. Zudem soll ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Lichtl habe so agiert, dass der Ruf des Direktors ruiniert worden sei, kritisierte Herbert Arzberger, Anwalt der Finanzprokuratur, im Anschluss an die Verhandlung vor Journalisten. Der Bub habe seinen Vater offenbar nicht richtig informiert. Lichtl wiederum sprach von "schwammigen Aussagen" des Direktors und verlangte einen kritischen Umgang und die Aufklärung.

(APA)

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