So funktioniert die Zentralmatura

funktioniert Zentralmatura
funktioniert Zentralmatura(c) Clemens Fabry
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Die Zentralmatura soll im Schuljahr 2013/14 erstmals an den AHS durchgeführt werden. Die standardisierte Prüfung besteht aus einer Vorwissenschafltichen Arbeit, einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung.

Im Schuljahr 2013/14 sollen die ersten AHS-Maturanten eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung absolvieren, die aus drei voneinander unabhängigen Säulen besteht. Im Schuljahr darauf folgen dann auch die berufsbildenden höheren Schulen (BHS) und Bildungsanstalten der Kindergartenpädagogik (Bakip). Die dazu nötige Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchuG) wurde bereits 2009 beschlossen, noch im Dezember wird eine Verordnung dazu in Begutachtung geschickt.

Als "Reality-Check" bezeichnet Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) die neue Reifeprüfung, die künftig Kompetenzen, also langfristig abrufbare Fertigkeiten in einem bestimmten Fach, anstelle von kurzfristigem Detailwissen abprüft. Als Kern gilt die schriftliche Matura mit identen, zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen, abgehalten am selben Tag in ganz Österreich. Der Klassenlehrer beurteilt die Arbeiten mit Hilfe eines standardisierten Beurteilungsrasters.

Prüfung besteht aus sieben Teilen

Bei der mündlichen Prüfung muss der Schüler in maximal 20 Minuten eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung bearbeiten, die aus einem von den Fachlehrern der Schule zusammengestellten Themen-Pool kommt. Zudem muss jeder Schüler eine "Vorwissenschaftliche Arbeit" (AHS) bzw. eine "Diplomarbeit" (BHS) schreiben und diese bei der mündlichen Matura präsentieren. In Summe sind sieben Prüfungsteile zu absolvieren - die vorwissenschaftliche Arbeit sowie je nach Belieben drei oder vier schriftliche Klausurarbeiten und drei oder zwei mündliche Prüfungen.

Im Folgenden die drei Säulen der neuen Matura, wovon in mindestens einer der Schulschwerpunkt berücksichtigt werden muss (z.B Musik im Musikgymnasium).

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)/Diplomarbeit:
Die VWA darf in jedem (schulautonomen oder Wahlpflicht-) Gegenstand mit mindestens vier Jahreswochenstunden verfasst werden. Das Thema der 40.000 bis 60.000 Zeichen umfassenden Arbeit wird bereits gegen Ende der 7. Klasse mit dem Prüfer festgelegt. Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters im letzten Schuljahr. Ein Lehrer darf maximal fünf Schüler bei der VWA betreuen; prinzipiell besteht freie Prüferwahl. Ein Lehrer kann ein Thema ablehnen, nicht aber einen Schüler. Wird die Arbeit mit "Nicht Genügend" bewertet, muss sie mit anderer Themenstellung bis zum Herbst wiederholt werden. Zu den schriftlichen und mündlichen Maturaterminen darf der Schüler dennoch antreten. Die Diplomarbeit wird analog mit der VWA an den BHS in der 4. Klasse Oberstufe thematisch festgelegt und in der 5. Klasse abgegeben.

Schriftliche Maturaprüfung: Die Schüler können zwischen drei oder vier Klausuren wählen. Verpflichtend sind an den AHS Deutsch (bzw. die Minderheitensprachen Slowenisch, Ungarisch oder Kroatisch), Mathematik und eine lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch). Als vierte schriftliche Prüfung sind, je nach Schultyp, möglich: eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie. An den BHS müssen alle Schüler drei Klausuren aus den Gegenständen Deutsch, Englisch, angewandte Mathematik, lebende Fremdsprache oder Fachtheorie schreiben. Damit die Leistungen aller Schüler vergleichbar werden, haben sie alle dieselben zentral vergebenen Aufgaben zu erledigen. Zur Benotung nutzen die Lehrer einen vorgegebenen Korrektur- und Benotungsschlüssel, anschließend wird die Arbeit noch vom Vorsitzenden der Prüfungskommission begutachtet.

Mündliche Maturaprüfung: Je nach Zahl der schriftlichen Klausuren müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Gewählt werden darf dabei aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden. Die Fachlehrer der Schule stellen für jeden Gegenstand - je nach Jahreswochenstunden - mindestens drei, aber maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem "Themen-Pool" eines Gegenstandes zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Dazu wird ihm eine vom Lehrer vorbereitete Frage gestellt. Die Prüfung dauert maximal 20 Minuten, so dass ein intensiveres Eingehen auf die Fragestellung möglich ist. Außerdem wird die Zusammensetzung der Prüfungskommission verändert und ein zweiter Fachprüfer bei der mündlichen Prüfung dabei sein.

(APA)

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