"Kellerleichen": Verdächtige hätte "Kind lieber bei sich"

Estibaliz bei einem Gerichtstermin im vergangenen Sommer.
Estibaliz bei einem Gerichtstermin im vergangenen Sommer.(c) APA/ROBERT JAEGER (Robert Jaeger)
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Die frühere Eissalon-Besitzerin Estibaliz C.hat in einem Wiener Krankenhaus einen Sohn zur Welt gebracht. Das Baby wird beim Vater aufwachsen, da der mordverdächtigen Mutter eine lange Haftstrafe droht. Ihr Anwalt geht dagegen vor.

Die frühere Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. (32), die als mutmaßliche Doppelmörderin seit vergangenem Juni in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft sitzt, hat die Entscheidung des Wiener Jugendamts, ihr die Obsorge über ihren in der Nacht auf Mittwoch geborenen Sohn zu entziehen, zur Kenntnis genommen. Sie sei darüber aber nicht glücklich, sagte am Donnerstag die Sprecherin der Behörde, Herta Staffa: "Sie hätte ihr Kind lieber bei sich." Der Anwalt der Inhaftierten geht juristisch gegen die Abnahme vor.

Der Bub wird bei seinem Vater aufwachsen. Das hat das Jugendamt entschieden. Geplant ist, dass der 47-jährige Wiener seinen Sohn so rasch wie möglich zu sich nimmt. Er muss als nicht mit der Mutter verheirateter Vater die Vaterschaft aber erst formal anerkennen. In einem weiteren Schritt muss der Wiener beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Zuteilung der Obsorge stellen.

Zum künftigen Wohnort gibt die Behörde auf Wunsch des 47-Jährigen keine Auskunft. Das vorläufig obsorgeberechtigte Jugendamt wird auch darauf achten, dass das Kind nicht medial zur Schau gestellt wird, "so wie wir das grundsätzlich bei Kindern machen", sagte Staffa.

Anwalt: "Maßnahme ohne Rechtsgrundlage"

Der Anwalt von Estibaliz C., Rudolf Mayer, hat eine Beschwerde beim Pflegschaftsgericht wegen der Abnahme des Babys eingebracht und plant auch beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde. Er vertritt den Standpunkt, dass das Jugendamt eine Zwangsmaßnahme ohne Rechtsgrundlage gesetzt habe. Die einzige Begründung für die Abnahme eines Kindes könne nur Gefahr in Verzug sein, sagt der Verteidiger, Rudolf Mayer am Donnerstag. Und dies sei im konkreten Fall nicht gegeben.

Er habe bereits während der Schwangerschaft von Estibaliz C. gemeinsam mit seiner Mandantin einen Vorschlag beim Pflegschaftsgericht eingebracht. Demnach hätte das Baby während der Stillperiode ausschließlich bei der Mutter gelebt und danach immer mehr Zeit beim Vater verbracht. Nach drei Jahren sollte das Kind beim Vater leben und die Mutter nur noch besuchen. Die Mutter von Estibaliz C. wäre demnach bereit, von ihrem Heimatland Spanien nach Österreich zu übersiedeln und den Vater ihres Enkels zu unterstützen.

Mayer hält es sogar für möglich, dass durch die Trennung des Kindes von der Mutter der Tatbestand des Quälens von Unmündigen vorliegt. Verletzt sieht er Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, das Recht auf Familienleben.

Doppelter Mordverdacht

Estibaliz C. steht im Verdacht, zunächst ihren Ex-Mann und später ihren Ex-Liebhaber getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons "Schleckeria" in Wien-Meidling einbetoniert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sich die gebürtige Spanierin kurzzeitig nach Italien ab und wurde in Udine festgenommen. Wann die Staatsanwaltschaft ihre Mordanklage einbringen wird, ist noch offen. Es seien noch nicht sämtliche Gutachten eingelangt, hieß es.

(APA/red.)

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