Beweismittel gegen Julius Meinl gefälscht?

Beweismittel gegen Meinl gefaelscht
Beweismittel gegen Meinl gefaelscht(c) REUTERS (STRINGER/AUSTRIA)
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Die Justiz ist im Besitz eines angeblichen Briefes von Julius Meinl - den er aber nicht geschrieben haben will. Sein Anwalt brachte nun Strafanzeige gegen unbekannt ein.

[Wien] Seit Ende 2007 ermittelt die Justiz gegen Julius Meinl wegen Untreue und gewerbsmäßigen Betrugs. Vier Jahre lang also - doch die Dinge laufen einigermaßen unrund. Vor wenigen Monaten hat Gutachter Fritz Kleiner das Handtuch geworfen, weil er das Gefühl hatte, dass die Staatsanwaltschaft auf seine inhaltliche Arbeit Einfluss nehmen wollte - er sei wohl als zu Meinl-freundlich empfunden worden. Was die Staatsanwaltschaft vehement bestreitet.

Jetzt gibt es erneut Ungemach. Der Rechtsanwalt von Meinl, Herbert Eichenseder, hat am Freitag Strafanzeige gegen unbekannt erstattet: wegen Urkundenfälschung sowie der Fälschung eines Beweismittels.

Was ist geschehen? Am 5. September 2011 brachte Julius Meinl zum zweiten Mal einen Antrag ein, die Höhe seiner Kaution zu reduzieren. 100 Mio. Euro hatte Meinl im April 2009 hinterlegen müssen, um nach zwei Tagen Untersuchungshaft frei zu kommen. Es war die höchste jemals in Österreich bezahlte Kaution.

Sein Antrag wurde am 16. Dezember 2011 von der Staatsanwaltschaft erneut abgelehnt. Die Begründung: Meinl habe zwar „bislang keine Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen getätigt, unbestätigten Medienberichten zufolge beläuft sich jedoch das Vermögen des Beschuldigten auf rund 1,9 Milliarden Euro". Soll heißen: Meinl könne sich eine 100-Mio-Kaution durchaus leisten. Und dafür gebe es sogar einen schriftlichen Beweis: nämlich einen Brief Meinls vom 3. April 2009.

Wie sich nun herausstellt, ist dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft am 25. März 2011 anonym übermittelt worden. Es handelt sich um einen (vermeintlichen) Brief Meinls an Dr. Peter Marxer, damals Verwaltungsratspräsident der Liechtensteiner Centrum Bank.

Der Brief ist mit 3. April 2009 datiert, also unmittelbar nach der Haftentlassung Meinls. Darin heißt es: „Lieber Peter, es ist mir ein persönliches Anliegen, mich herzlichst für Deine Unterstützung zu bedanken. Die von Dir vorausgelegten 100.000.000,- habe ich bereits von meinem Sonderkonto 5496 zur Anweisung gebracht. Die Abzeichnung der Originale können wir bei unserer Zusammenkunft in der kommenden Woche vornehmen. Ich werde hierzu einen meiner besten Tropfen mitbringen."

Kontonummer gibt es nicht

Die Justiz sieht dies also als Beleg dafür, dass Meinl ohnehin finanziell äußerst liquid sei. Doch Anwalt Eichenseder schießt in seiner Strafanzeige aus allen Rohren: Der Brief sei eine Fälschung - und eine schlechte obendrein. Meinl habe das Schreiben „weder erstellt noch unterschrieben" - und dafür würden mehrere Faktoren sprechen: Julius Meinl und Peter Marxer seien „niemals per Du" gewesen; die angeführte Kontonummer 5496 „existiert weder bei der Centrum Bank noch bei der Meinl Bank"; Peter Marxer habe mittlerweile auch schriftlich bestätigt, niemals so ein Schreiben erhalten zu haben; der im Brief erwähnte Begriff „bester Tropfen" entspreche „keineswegs der Wortwahl von Herrn Julius Meinl".
Vor allem aber: Das im Schreiben verwendete Schriftbild „entspricht nicht dem von der Meinl Bank verwendeten Schriftformat". Und laut einer konsultierten Grafologin gleicht die Meinl-Unterschrift erstaunlich akkurat einem von ihm tatsächlich unterschriebenen Brief aus dem Jahr 2007.

Eichenseder in der Strafanzeige: Es liege „der dringende Verdacht vor, dass offenbar vorsätzlich eine Urkunde gefälscht wurde und durch anonyme Zusendung als Beweismittel ins gegenständliche Ermittlungsverfahren gebracht wurde". Die Staatsanwaltschaft möge untersuchen, „wem ein Schreiben mit derartigem Inhalt wohl am ehesten zugutekommen könnte".

(c) Die Presse

Was wohl nicht zur Beschleunigung des ohnehin zähen Ermittlungsverfahrens führen dürfte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2012)

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