VKI rät von Bauspar-Ausstieg wegen Förderkürzung ab

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Der Verein für Konsumenteninformation rät davon ab, nach der Prämienkürzung im Zuge des Sparpakets auszusteigen.

Konsumentenschützer raten von einem Ausstieg aus dem Bausparvertrag wegen der im Sparpaket vorgesehenen Halbierung der Förderung für Bausparen und Zukunftsvorsorge ab: Aus einem Bausparvertrag jetzt aufgrund der Kürzung der Prämie auszusteigen sei sicher nicht sinnvoll, sagte VKI-Epxerte Walter Hager heute im ORF-Radio. Bei der Zukunftsvorsorge trauere man der Prämie "sicher nicht nach", so Hager. Das Modell der Zukunftsvorsorge - Kapitalgarantie und Aktienveranlagung - sei grundsätzlich eine Fehlkonstruktion. Scharfe Kritik an der geplanten Förderkürzung kam auch von Wüstenrot-Chefin Susanne Riess.

"Das ist ein unsinnige Maßnahme, die zu 100 Prozent entschärft werden wird", so Riess im "WirtschaftsBlatt". Die Senkung sei eine "Panne, deren Konsequenzen nicht durchdacht sind", denn die Reduzierung treffe vor allem die kleinen Sparer und das sei "alles andere als ausgewogen." In der Zeitung "Österreich" erklärte Riess, sie halte die geplante Prämienhalbierung für "höflich formuliert, in höchstem Maße undurchdacht".

Halbierung der Prämie unbefristed

Die Solidarabgabe für Besserverdienende sei bis 2016 befristet, die Halbierung der Bausparprämie - von derzeit bis zu 36 auf 18 Euro im Jahr - dagegen unbefristet. Man hätte ja zumindest sozial ausgleichender agieren können, etwa mit einem Einkommensdeckel, bis zu dem man Bausparprämie zahle, so Riess in den "Salzburger Nachrichten". "Wir werden entsprechend aufklärend bei der Regierung wirken", dann werde diese rasch erkennen, dass sie sich selbst schade.

Die Chefin der Wüstenrot-Bausparkasse wies laut den Medienberichten ebenfalls darauf hin, dass Wohnbau- und Baukonjunktur massiv geschädigt würden. Wenn es weniger Einlagen gebe, könnten die Bausparkassen weniger Kredite vergeben.

Prämien-Rückzahlung bei Ausstieg

Das erklärt auch Johann Ertl von der Raiffeisen Bausparkasse im "Standard": "Wenn wir davon ausgehen, dass aufgrund der Förderkürzung weniger Verträge abgeschlossen werden, müssen wir die Ausleihungen zurückfahren, da die Bausparkassen nur so viel Geld für die Wohnraumbeschaffung und -sanierung ausleihen dürfen, wie wir einnehmen." Die Einlagen-Zinsen dürften demnach von derzeit im Schnitt 1,4 auf 1,6 bis 1,7 Prozent steigen; die Darlehenszinsen von aktuell 3,3 auf 3,5 Prozent.

VKI-Experte Hager sagte, dass ein Ausstieg aus einem Bausparvertrag nicht sinnvoll sei, weil die Prämie zurückgezahlt werden müsse und zudem ein Verwaltungskostenbeitrag anfalle und der Zinssatz zurückgehe. Wenn die Bausparkassen alles beim derzeitigen Stand beließen, verliere man bei der Förderkürzung rund 0,5 Prozent Rendite bzw. 100 Euro beim vollbesparten Bausparvertrag über die sechs Jahre und sei dann bei einer Verzinsung von 1,2 bis 1,3 Prozent und wäre damit gegenüber anderen Sparformen etwas im Hintertreffen. Hager geht von einer leichten Zinsanhebung sowohl bei den Einlagen als auch bei den Krediten aus: Er glaube, dass die Bausparkassen an den Konditionen etwas drehen würden und dann sei das Verhältnis wieder gleich wie vorher.

Zukunftsvorsorge "schon immer unattraktiv"

Die Zukunftsvorsorge sei aus Sicht der Konsumentenschützer "immer schon unattraktiv" gewesen. Die Konzeption habe man schon von Beginn weg im Jahr 2003 kritisiert. Der Markt sei schon etwas gesättigt, die Neuverträge gingen zurück. Derzeit gebe es schon 1,6 Millionen Verträge. Er sei überzeugt, dass die Neuverträge weniger würden, denn die staatliche Förderung sei das Hauptargument gewesen. Man könne daher an die Anbieter plädieren, die Kunden mit wirklich schlechten Verträgen, in denen man in Zukunft nicht mehr viel erwarten könne, rauszulassen, weil eine Vertragsgrundlage wegfalle. Zu einem generellen Ausstieg rät er nicht. Bei Produkten, die über die Restlaufzeit keine großen Erträge mehr zu erwarten seien, sei ein Ausstieg oder zumindest eine Prämienfreistellung zu empfehlen.

Die Mindestbindefrist bei der Zukunftsvorsorge beträgt zehn Jahre, eine Vielzahl der Verträge läuft aber deutlich länger. Laut Finanzmarktaufsicht (FMA) wiesen 2010 zwei Drittel der Verträge eine Laufzeit von 25 Jahren oder mehr auf. Mehr als ein Fünftel laufe sogar mindesten 45 Jahre. Der VKI will laut Medienberichten angesichts der geänderten Bedingungen prüfen, ob ein vorzeitiger Ausstieg aus der Zukunftsvorsorge möglich ist. Im Vorjahr hatte der OGH entschieden, dass Anleger vor der Mindestzeit von zehn Jahren nicht aussteigen können.

Der Marktanteil der Versicherungen bei der Zukunftsvorsorge lag 2010 bei 92,3 Prozent, der Rest entfällt auf Kapitalanlagegesellschaften. Das verwaltete Vermögen betrug 2010 knapp über 5 Mrd. Euro, die volumensgewichtete Performance 4,7 Prozent.

(APA)

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