Buwog-Affäre: Erstmals bestätigt ein Strafgericht, dass Karl-Heinz Grasser verdächtig sei. Das Strafverfahren sei nicht einzustellen.
Wien/M.s. Gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestehe in der Buwog-Affäre „hinreichender Tatverdacht“. Das Strafverfahren sei nicht einzustellen. Dies ist das Resultat eines nun vorliegenden Gerichtsbeschlusses. Und dieser Beschluss wiederum ist die Antwort von Richterin Olivia-Nina Frigo vom Straflandesgericht Wien auf einen Antrag Grassers, wonach das Ermittlungsverfahren (Verdacht: Geschenkannahme) beendet werden solle.
Indessen hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass die bei Grasser durchgeführten Hausdurchsuchungen rechtmäßig waren. Indessen sei eine Hausdurchsuchung bei Deloitte (Stichwort: Verdacht auf Abgabenhinterziehung durch Grasser) rechtswidrig gewesen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2012)