Juristen des Präsidialamtes haben den Fall Wulff geprüft und beschlossen, ihm die Auszahlung des Geldes zu gewähren. Diese Einkünfte Wulffs dürften sich auf knapp 200.000 Euro im Jahr belaufen.
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff fällt nun doch nicht um seinen Ehrensold um. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit.
Die genaue Begründung: "Das Bundespräsidialamt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Bundespräsident Christian Wulff ist am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden", teilte das Präsidialamt mit. Weiter hieß es: "Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben."
Um das Ruhegeld - das ihm nun lebenslang zusteht - war nach Wulffs Rücktritt Mitte Februar ein heftiger Streit entbrannt. Im Gesetz heißt es: "Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder."
Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob Wulffs Ausscheiden überhaupt politischer Natur war.
Wulff war nur rund 20 Monate in diesem Amt. Er war zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität als Staatsoberhaupt beantragt hatte. Die Justiz ermittelt gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Dabei geht es um Vorgänge aus seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zwischen 2003 und 2010.
Der deutsche Ex-Bundespräsident erhält lebenslang 199.000 Euro pro Jahr. 84 Prozent der Deutschen finden laut einer Umfrage, dass er das Geld nicht annehmen sollte.
Die Linke kritisiert die Bewilligung des lebenslangen Ehrensoldes für Ex-Präsident Wullf als "gesetzeswidrig". SPD-Politiker Rossmann stellt das System infrage.
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