Korruption: Karl übermittelt Entwurf an SPÖ und ÖVP

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Justizministerin Karl hat einen Vorschlag für das Korruptionsgesetz ausgearbeitet. Diesen erhalten vorerst nur die Regierungsparteien. Karl will Lücken schließen und Anfüttern strafbar machen.

Das Justizministerium hat - wie angekündigt - dem Parlament noch in dieser Woche einen Vorschlag zum Korruptionsstrafrecht übermittelt. Freitag am späten Nachmittag bekamen die Klubs von SPÖ und ÖVP das Papier. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) regt darin an, die viel diskutierten Lücken zu schließen - also Anfüttern wieder zu verbieten und die Ausnahmen für inländische Abgeordnete, Regierungsmitglieder und staatsnahe Unternehmen zu streichen.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser hatte sich bereits am Donnerstag darüber beschwert, dass nur die Regierungsparteien den Vorschlag erhalten würden. Eine Sprecherin des Ministeriums entgegnet: Das Justizministerium bringe sein Expertenwissen ein, aber nicht in Form eines formalen Gesetzesentwurfes, also einer Regierungsvorlage. Denn es sei Usus, dass die Abgeordneten die betreffenden Regelungen selbst als Initiativantrag einbringen. Deshalb werde Karl ihren Vorschlag auch nicht veröffentlichen. Im Parlament müssen nun zunächst SPÖ und ÖVP einig werden, dann erst wird mit der Opposition verhandelt.

Kritik im Vorfeld

Die 2009 unter Karls Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) vorgenommen Entschärfungen des Korruptionsstrafrechts für den öffentlichen Bereich (Beamte, Politiker, staatsnahe Unternehmen) haben angesichts der aktuellen Korruptionskausen und des Korruptions-U-Ausschusses wieder für einige Kritik gesorgt. Karl hat sich dafür ausgesprochen, die Lücken zu schließen.

Dazu zählt die Strafbarkeit des Anfütterns, also von Geschenken an Politiker zur "Klimapflege". Außerdem sollen die inländischen Abgeordneten sowie Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen wieder ins Korruptionsstrafrecht einbezogen werden - und Ministern oder Bürgermeistern verboten werden, Vorteile für pflichtgemäße Amtsgeschäfte anzunehmen. Für Korruption in der Privatwirtschaft sollen die Strafen angehoben werden.

Auch Karl selbst war durch einen ersten Gesetzesvorschlag in die Kritik geraten und hat diesen daraufhin teilweise zurückgenommen

(APA)

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