Deutschland: Geschenke streng verboten

(c) REUTERS (FABRIZIO BENSCH)
  • Drucken

Anders als in Österreich ist die sogenannte „Landschaftspflege“ bei deutschen Politikern nicht erlaubt. Abgeordnete sind aber ausgenommen. Erlässe klären, wann ein Geschenk einen Bezug zum Amt hat

Bei uns würde das niemand so schlimm finden: Das haben sich viele Österreicher zu den Vorwürfen gegen den deutschen Ex-Präsidenten Wulff gedacht. Tatsächlich wird das „Anfüttern“ von Politikern in Deutschland strenger geahndet. Auch wenn der Ausdruck dafür eleganter klingt: „politische Landschaftspflege“.

Beamte wissen genau, bis zu welchem Wert sie Geschenke annehmen dürfen. Für Bundesbedienstete liegt die Grenze bei 25 Euro, bei jenen der Länder zum Teil noch darunter. Der große Unterschied zu Österreich: Die strengen Vorschriften gelten auch für Politiker als „Amtsträger“, vom Bürgermeister über den Landeshauptmann (Ministerpräsidenten) bis zum Bundesminister. Dafür sorgen auch die „Ministergesetze“ für Bund und Länder.

Keine Gegenleistung erforderlich

Erlässe klären, wann ein Geschenk einen Bezug zum Amt hat. Ihr Tenor: Eine konkrete Gegenleistung ist nicht erforderlich – es genügt, dass der edle Spender „die Landschaft pflegt“. Und wenn er sich von der Funktion des Beschenkten „leiten lässt“, wie es in einem Erlass aus Niedersachsen heißt. Sprich: Wenn er bei einer Privatperson nicht so großzügig wäre. Deshalb betont Wulff, er habe sich als niedersächsischer Ministerpräsident nur von privaten Freunden beschenken lassen. Da emotionale Bindungen schwer zu widerlegen sind, fahnden die Staatsanwälte nach zeitnahen Gegenleistungen – und sehen in der Bürgschaft für den Filmfondsmanager Groenewold einen „Anfangsverdacht“.

Allerdings gibt es in den Gesetzen eine Lücke: Abgeordnete sind ausgenommen. Sie wehren sich erfolgreich gegen das „Anfütterungsverbot“. Deshalb hat auch Deutschland das UN-Abkommen zur Bekämpfung von Korruption von 2003 noch immer nicht ratifiziert. Die Österreicher haben da weniger Skrupel: Trotz Ratifikation im Jahr 2006 ließen sie „Anfütterung“ bislang zu. Die geplante Novelle soll nun auch Abgeordnete umfassen – womit Österreich zumindest in diesem Punkt korrekter dastünde als Deutschland.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PK START DER WIRTSCHAFTS- UND KORRUPTIONSSTAATSANWALTSCHAFT AM 1. 9. 2011: KARL
Politik

Karl-Vorschlag: Zuwendungen über 100 Euro strafbar

Laut der Justizministerin soll das "Anfüttern" wieder verboten und Ausnahmen gestrichen werden. Auch die Abgeordneten sollen erstmals dem Korruptionsstrafrecht unterworfen werden.
Symbolphoto Korruption
Politik

Korruption: Karl übermittelt Entwurf an SPÖ und ÖVP

Justizministerin Karl hat einen Vorschlag für das Korruptionsgesetz ausgearbeitet. Diesen erhalten vorerst nur die Regierungsparteien. Karl will Lücken schließen und Anfüttern strafbar machen.
Recht allgemein

Karl: 'Bleibe dabei, dass Diversion eine gute Maßnahme ist'

Justizministerin Beatrix Karl verteidigt ihren inzwischen beiseite gelegten Entwurf. Parteiinterne Kritiker hätten den Sinn des Vorhabens nicht verstanden, sagt Karl.
Justizministerin Karl beim Ministerrat
Politik

Korruptionsgesetz: Grüne kritisieren "Geheimdiplomatie"

Justizministerin Karl habe bisher keine Regierungsvorlage eingebracht, sondern nur ein Papier an die Regierungsparteien übermittelt. Die Grünen befürchten eine "zahnlose Novelle" und fordern härtere Gesetze.
Auch Korruption in Privatwirtschaft soll strenger bestraft werden
Recht allgemein

Auch Korruption in Privatwirtschaft wird strenger bestraft

Ministerin Karl stellt neue Normen vor. An den Regeln für das Anfüttern von Politikern wird aber bis zuletzt gefeilt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.