Grüne und AK Vorrat: Verfassungsklage gegen Vorratsdaten

Albert Steinhauser
APA/HERBERT NEUBAUER (Herbert Neubauer)
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Die Partei unterstützt das Vorhaben von AK Vorrat. 1000 Österreicher will man für eine Individualbeschwerde gewinnen. Der Grüne Albert Steinhauser hofft auf die größte Verfassungsklage der Zweiten Republik.

Die Grünen unterstützen eine Verfassungsklage der Initiative "AK Vorrat" gegen die am 1. April in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung. Konkret will man 1000 Bürgerinnen und Bürger gewinnen, die eine Vollmacht für eine Individualbeschwerde unterschreiben, sagte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser am Freitag bei einer Pressekonferenz. Er hofft auf die größte Verfassungsklage der Zweiten Republik: "Es sind viele, die sich den ausufernden Überwachungsstaat nicht mehr gefallen lassen."

Die Grünen und die "AK Vorrat" sehen - wie viele andere Kritiker - die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Ziel der Verfassungsklage ist die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die aufgrund einer EU-Richtlinie in Österreich eingeführt werden musste. Auch in anderen europäischen Staaten hätten die Höchstgerichte die Vorratsdatenspeicherung gekippt, so Steinhauser. Eine Drittel-Beschwerde der Opposition sei an der FPÖ gescheitert, welche die Beschwerde nun über das Land Kärnten einbringen will. Das BZÖ hat in einer Aussendung bekannt gegeben, dass man sich der Verfassungsklage anschließen wolle.

Zweitgrößte Initiative der Zweiten Republik

Der "Arbeitskreis Vorrat" wurde mit dem Ziel gegründet, die Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen. 82.000 Österreicher haben laut Homepage bereits eine entsprechende Bürgerinitiative unterzeichnet. Darin wird die Regierung aufgefordert, gegen die Gesetzesmaßnahme aufzutreten sowie, die Anti-Terror-Gesetzgebung in Österreich zu evaluieren. Damit sei man die zweitgrößte Bürgerinitiative in der Geschichte der Zweiten Republik, so der Obmann des "AK Vorrat", Andreas Krisch. Aufgefordert, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen, seien alle Personen, die in Österreich Telefon- oder Internetanschlüsse angemeldet haben.

"Wir haben keinen anderen Weg, als unmittelbar zum VfGH zu gehen", betonte Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM). Die Speicherung von personenbezogenen Daten selbst bedeute bereits einen Eingriff in die Privatsphäre. Zudem sei die Informations- und Meinungsfreiheit, etwa im Bereich des Redaktionsgeheimnisses, betroffen. Überprüft werden müsse die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Hinblick auf Nutzen und Nachteile für die Bürger. "Der VfGH wird die Gretchenfrage zu beantworten haben." Und auch auf europäischer Ebene werde man die Richtlinie weiter überprüfen müssen, so Tschohl.

(APA)


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