Stabilitätspakt: Sparpaket, Schuldenbremse und Sanktions-Automatismus

Unmittelbares Ziel des Stabilitätspaktes ist die verbindliche Festlegung der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarten Sparziele.

Der Entwurf des Finanzministeriums für eine 15a-Vereinbarung über den Stabilitätspakt sieht eine massive Verschärfung der Budgetregeln für Bund, Länder und Gemeinden vor. Die Vorhaben gehen über die Umsetzung des Sparpakets und der "Schuldenbremse" hinaus.

SPARPAKET: Unmittelbares Ziel des Stabilitätspaktes ist die verbindliche Festlegung der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarten Sparziele. Die Koalition peilt für 2016 ein Defizit nahe der Nulllinie an, Länder und Gemeinden haben ihre Beteiligung am Sparkurs grundsätzlich zugesagt. Nun sollen die Budgetziele verbindlich festgelegt werden: Heuer soll Ländern und Gemeinden demnach ein Defizit von 0,54 Prozent der Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt/BIP) erlaubt sein, 2013 sollen es 0,44 Prozent sein, 2014 0,29 Prozent und 2015 nur noch 0,14 Prozent. Im Jahr 2016 sollen Länder und Gemeinden in Summe ausgeglichen bilanzieren (0,01 Prozent Überschuss). Parallel dazu soll auch der Bund (inklusive Sozialversicherung) sein Minus reduzieren: von 2,47 Prozent im Jahr 2012 über 1,75 Prozent 2013, 1,29 Prozent 2014 und 0,58 Prozent 2015 auf 0,19 Prozent im Jahr 2016.

SCHULDENBREMSE: Nach Erreichen der Sparziele im Jahr 2016 soll die auf EU-Ebene vereinbarte "Schuldenbremse" greifen. Kernpunkt ist, dass das um Konjunktureffekte bereinigte "strukturelle Defizit" von Bund, Ländern und Gemeinden zusammengerechnet 0,45 Prozent des BIP nicht übersteigen darf. Dabei ist dem Bund ein höherer Wert (0,35 Prozent) erlaubt als den Ländern (0,1 Prozent). Gelten sollen diese Budgetziele in den Jahren ab 2017. Überschreitungen werden auf "Kontrollkonten" verbucht und müssen in weiterer Folge wieder abgebaut werden. Für den Bund wurde eine einfachgesetzliche Schuldenbremse bereits verabschiedet, nun folgt die Einbeziehung von Ländern und Gemeinden.

AUSGABENBREMSE und SCHULDENABBAU: Völlig neu ist der Plan des Finanzministeriums, neben der Schuldenbremse auch eine "Ausgabenbremse" für Bund, Länder und Gemeinden festzuschreiben. Demnach sollen die Staatsausgaben nicht schneller wachsen dürfen als das mittelfristige Wirtschaftswachstum. Ebenfalls neu ist der Plan des Finanzministeriums, nun nicht nur die jährliche Neuverschuldung zu begrenzen, sondern auch einen Abbau der gesamten Staatsschulden (zuletzt 72,2 Prozent des BIP) unter die auf EU-Ebene vereinbarte Grenze von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung vorzuschreiben. Auch spätere Erhöhungen über diesen Wert hinaus sollen im Einklang mit den EU-Regeln nicht mehr zulässig sein.

SANKTIONEN: Deutlich verschärft werden soll der Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt. Derzeit sind Strafzahlungen gegen Defizitsünder nur möglich, wenn ein "Schlichtungsgremium" unter Beteiligung der Länder das einvernehmlich beschließt. Dementsprechend wurden Sanktionen trotz zahlreicher Verstöße nie verhängt. Künftig soll die Vorgehensweise umgekehrt werden: Sanktionen werden automatisch fällig, wenn das Schlichtungsgremium das nicht durch einen einhelligen Beschluss verhindert. Die Höhe der Strafzahlung wird mit 15 Prozent der Überschreitung festgelegt. Der jeweilige Defizitsünder hat dann ein Jahr Zeit, die Verletzung des Stabilitätspakts auszugleichen. Andernfalls verfällt das Geld zugunsten jener Gebietskörperschaften, die die Regeln eingehalten haben.

GELTUNG: Gelten soll der neue Stabilitätspakt ab 2012 - und dann (im Gegensatz zu den bisherigen Vereinbarungen) unbefristet. Dies deshalb, weil ja auch die auf EU-Ebene vereinbarte Schuldenbremse unbefristet gelten soll. Außerdem will Fekter vereinbaren, dass etwaige Verschärfungen der Budgetregeln durch die EU automatisch an Länder und Gemeinden weitergereicht werden können. Um zu verhindern, dass einzelne Länder aus dem Sparprogramm ausscheren, will Fekter außerdem festlegen, dass Länder und Gemeinden an den bei den Sparpaketen 2011 und 2012 geplanten Mehreinnahmen nur dann beteiligt werden, wenn sie auch den Stabilitätspakt unterzeichnen.

(APA)

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