Grasser/Ramprecht: Verfahren gegen Grasser eingestellt

Das Falschaussage-Verfahren gegen Grasser wurde eingestellt
Das Falschaussage-Verfahren gegen Grasser wurde eingestellt(c) APA/HERBERT NEUBAUER (Herbert Neubauer)
  • Drucken

Die Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister wegen Verdachts der falschen Zeugenaussage wurden eingestellt. Buwog-Ermittlungen und Finanzverfahren laufen aber weiter.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Rahmen des Privatanklageverfahrens "Mag. Grasser gegen (Ex. Mitarbeiter Michael, Anm.) DI Ramprecht" wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt. Dabei ging es um Aussagen Grassers vom 9. März 2010 vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien. Damals tätigte Grasser die "pauschale Aussage", zu Walter Meischberger kein Verhältnis bzw. keinen Kontakt zu haben, teilte die WKStA mit. Gleichzeitig wies die Behörde darauf hin, dass die Ermittlungen zum "Komplex BUWOG" sowie das gegen Grasser anhängige Finanzstrafverfahren fortgesetzt werden.

Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht "inhaltlich unrichtige Angaben gemacht" hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.

Unkorrekte Fragestellung

Weil Grasser jedoch gefragt wurde, welches Verhältnis er zu Meischberger habe (und nicht: hatte) und aus der Fragestellung auch nicht ersichtlich war, ob es um persönliche Kontakte gehe sowie die Frage auch nicht weiter konkretisiert wurde, sei schon objektiv eine falsche Aussage zweifelhaft, heißt es in der Aussendung. Allfällige persönliche Kontakte im unmittelbaren zeitlichen Nahbereich zum konkreten Aussagezeitpunkt konnten nicht nachgewiesen werden.

Außerdem sei ein subjektives vorsätzliches Handeln Grassers für eine Falschaussage nicht nachweisbar. Denn die an Grasser gerichtete Frage enthielt weder eine zeitliche Einschränkung noch nahm sie Bezug auf allfällige frühere Kontakte. Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter detaillierter Mitteilung der Einstellungsgründe verständigt.

Anwalt moniert Dauer der Ermittlungen

In einer ersten Reaktion Einstellung des Verfahrens gegen Grasser zeigte sich Rechtsanwalt Manfred Ainedter trotz des für seinen Mandanten guten Ausgangs unzufrieden: Wenn die Einstellung der Ermittlungen gegen Grasser in diesem Fall schon zwei Jahre dauere, dann würden die anderen gegen ihn laufenden Verfahren wohl erst "am St. Nimmerleinstag" von der Justiz erledigt werden. Ainedter rügte erneut, dass die Ermittlungen der Justiz gegen Ex-Finanzminister Grasser seiner Meinung nach viel zu lange dauerten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Grasser: Untreue-Vorwurf wackelt

Nach Einstellung eines Falschaussage-Verfahrens und der vorerst gescheiterten Übersendung von Liechtenstein-Akten steckt die Ermittlung gegen Karl-Heinz Grasser fest.
THEMENBILD: ZU STEUEROASE LIECHTENSTEIN
International

Grasser-Aktenaffäre: Liechtenstein klagt Anwalt

Ein Liechtensteiner Rechtsanwalt, der auch Rat in einer Grasser-Stiftung ist, soll heimlich Akten aus dem Fürstlichen Landesgericht mitgenommen haben. Die Kanzlei weist den Strafantrag zurück.
Opposition: "ÖVP will Grasser schützen"
Politik

Opposition: "ÖVP will Grasser schützen"

Der Streit um die Zeugenladungen im U-Ausschuss geht weiter. Die Opposition ist dagegen, Ex-Finanzminister Grasser gleich zu Beginn der Buwog-Untersuchung zu befragen.
Österreich

Meinl-Bank zeigt Grasser wegen Geldwäsche an

Verdächtige Transaktion. Als Finanzminister zahlte Karl-Heinz Grasser 2005 und 2006 insgesamt 500.000 Euro bei der Meinl-Bank ein. Doch die bezweifelt nun, dass das Geld von seiner Schwiegermutter stammt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.