Präsident Moser begrüßt den Beschluss der Regierung, verlangt aber unbedingt mehr Kompetenz bei der Prüfung der Parteifinanzen.
Rechnungshof-Präsident Josef Moser begrüßt grundsätzlich das am Dienstag von der Regierung im Ministerrat beschlossenen Transparenzpaket. Generell handle es sich um eine "sehr positive Weiterentwicklung der Parteienförderung", sagte der Präsident. gegenüber der APA. Sowohl die Transparenz als auch die Rechenschaftspflicht der Parteien werde ausgeweitet. Änderungen schlägt er betreffend der Prüfkompetenz des Rechnungshofes vor: Wenn die Politik will, dass der RH prüft, brauche dieser auch ein "konkretes Einschaurecht" in die Bücher der Parteien, sagte Moser.
Laut dem aktuelle Entwurf hat der RH keine "originären Prüfrechte", so der Präsident. Der RH selbst wird laut derzeitigem Stand nicht selbst prüfen können. Vorgesehen ist laut Gesetzesentwurf, dass er den Rechenschaftsbericht der Parteien in Empfang nimmt, und bei konkreten Anhaltspunkten zu unrichtigen Angaben Stellungnahmen der Parteien einholen kann. Diese Stellungnahmen kann der RH durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen; wenn auch danach die Anhaltspunkte nicht ausgeräumt sind, gibt es für den RH die Möglichkeit, einen weiteren Wirtschaftsprüfer einzuschalten, der dann auch Einsicht in die Bücher der Parteien hat.
Aus diesem Grunde könne man sagen, dass der RH selbst nicht prüfen kann, erklärte Moser. "Der Rechnungshof selbst hat keine Möglichkeiten, hier seiner Aufgabe nachzukommen" - eine Einschau vor Ort sei nicht möglich, um die ziffernmäßige Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz zu überprüfen. Bleiben die Bestimmung so wie vorgesehen, sei es fraglich, ob dann die Rolle des RH überhaupt notwendig sei. Der RH könne laut aktuellem Entwurf keinen Mehrwert bringen, weil er sich nur auf die Prüfungen eines anderen - nämlich des Wirtschaftsprüfers - verlassen kann.
Mehr Rechte oder ganz weglassen
"Wenn man das so lässt, wäre es besser, den Rechnungshof rauszunehmen", so Moser. "Wo Rechnungshof drinnen ist, da soll Rechnungshof draufstehen, wo er nicht drinnen ist, da nicht."
Wenn die Politik es will, dass der RH die Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz prüft, dann brauche er "- so wie in allen anderen Fällen auch - ein konkretes Einschaurecht", sagte Moser. "Nur dann kann er eine Bestätigung abgeben, die Substanz hat. Nur aufgrund der Rechenschaftsberichte hat es keinen kontrollpolitischen Mehrwert." Diese Frage ist aber Sache der Politik.
(APA)